Postfachanschrift

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Gast

#1

13.02.2007, 14:17

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand weiterhelfen ?
Habe folgendes Problem.

Unser Schuldner ist laut EMA und Anfrage bei Supercheck nicht auffindbar bzw. immer noch unter der uns zuletzt bekannten Anschrift gemeldet. Der Gerichtsvollzieher konnte ihn dort jedoch nicht auffinden und hat unseren Vollstreckungsauftrag mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückgesandt. Vom Schuldner habe ich in der Akte zwischenzeitich eine Telefonnummer gefunden. Ich habe ihm angerufen und mitgeteilt, daß noch eine Rechnung zu begleichen ist. Diese wollte er per Post zugesandt bekommen - jedoch an seine Postfachanschrift !!!! Seine andere Anschrift wollte er mir nicht geben.
Nachdem er nun auf mein Aufforderungsschreiben nicht reagiert hat, müßte ich nun das Verfahren gegen ihn fortführen.

Weiß jemand Rat, wie ich hier weiter komme ? Die Post gibt ja bekanntlich die Postfachanschrift nicht raus. Es kann doch aber nicht sein, daß es in Deutschland einem so leicht gemacht wird einfach "unterzutauchen". Nicht ummelden beim EMA oder Postfachanschrift annehmen und schwupps ist man nicht mehr auffindbar für seine Gläubiger.

Wäre nett, wenn Ihr mir hier Eure Erfahrungen mitteilen könntet.

Viele Grüße und vorab vielen lieben Dank.
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PeeDee
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#2

13.02.2007, 14:23

Besorg die eine Unauffindbarkeitsbescheinigung und lass öffenlich zustellen, wird er schon sehen was er davon hat (außer natürlich beim MB).
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Jimmy
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#3

13.02.2007, 14:39

Ich hatte mal den Tipp bekommen, das Hauptpostamt anzuschreiben und dem Hauptpostamt gegenüber anzugeben, dass es kein Postfachgeheimnis gibt, sondern nur ein Postgeheimnis. Damit solle man die Auskunft bekommen.

Ich selber brauchte bislang eine solche Auskunft noch nicht.
Gast

#4

13.02.2007, 14:40

wenn ich das richtig verstanden habe, dann liegt der Titel bereits vor und es geht lediglich um die Vollstreckung. Da ist endweder Geduld oder ein zahlungswilliger Mandant gefragt, der ggf. einen Dedektiv beauftragen läßt.

Preußi
Gast

#5

13.02.2007, 14:49

Danke Dir, Pee Dee
Scheint als ob Du so langsam mein persönlicher Berater wirst.
Machst Deine Sache aber wirklich perfekt.
Also nochmals vielen lieben Dank für den gestrigen und heutigen Tipp.
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Majo
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#6

13.02.2007, 14:52

ein paar Möglichkeiten:

bei Superchek gibt es eine Art dauerüberwachung. Die kostet nicht wahnsinnig viel mehr, gibt einem aber sofort Bescheid wenn sich der Schuldner umgemeldet hat.

Ansonsten haben wir schon einige Male eine Anzeige beim Einwohnermeldeamt des letzten Wohnorts gemacht. Einfach in einem Schreiben ne Kopie vom Tiel beifügen und Sachstand kurz schildern, dass Schulner noch dort gemeldet ist aber sich laut den Unterlagen (Mitteilung von GVZ mitschicken) nicht mehr dort aufhält. Wenn man Glück hat nehmen die die Ermittlungen auf.

Ansonsten, was noch etwas dreister ist, kann man bei klicktel.de die Nachbarn ausfindig machen. Wenn man nett ist geben die Nachbarn veilleicht bescheid, in welchen Ort der Schuldner verzogen sein könnte. Dort kann man dann ne EMA machen (einfach eine Fantasieadresse, wie z.B. Bahnhofstr. 5 angeben, die gibts in jedem Ort)

Vielleicht konnte ich dir ja helfen?! :-)
Gast

#7

13.02.2007, 15:02

IHR SEID ALLE SAMT SPITZE :D :D :D


Vielen vielen Dank - werde mein Glück versuchen
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PeeDee
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#8

13.02.2007, 15:04

Immer wieder und jederzeit gerne
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Majo
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#9

13.02.2007, 15:07

*freu*

Viel Glück! :D
Gast

#10

13.02.2007, 15:29

Was isn Supercheck???? :shock:
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