Arbeitgeber in den Niederlanden - DS-Erklärung?

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esther38
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#1

09.08.2010, 12:32

Hallo Ihr Lieben,
mir wurde vom Gericht in den Niederlanden gesagt, dass evtl. der niederländische Arbeitgeber gar nicht nach Deutschem Recht dazu verpflichtet werden kann, eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Mehr konnte der Rechtspfleger dort aber auch nicht dazu sagen...
Kennt sich hiermit irgendwer aus und weiß ggf. auch, wo ich hierzu einen Gesetzestext finde?
Vielen Dank Euch. :roll:
Esther
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perdu
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#2

24.08.2010, 13:16

Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss kann durch das Vollstreckungsgericht "ganz normal" erlassen werden.
Die Zustellung an den Drittschuldner muss durch den für die Bearbeitung von Auslandssachen zuständigen Rechtspfleger erfolgen.

Der niederländische Drittschuldner kann den in dem Pfüb getroffenen Anordnungen Folge leisten, muss dies allerdings nicht tun. Ein von einem deutschen Gericht nach den Vorschriften der hier geltenden ZPO erlassener Pfändungs und Überweisungsbeschluss kann nicht in das für die Niederlande geltende Rechtssystem eingreifen.

Falls der Schuldner weitere Ansprüche auf Lohn oder Rentenzahlungen auch im Innland hat, ist die Sache wesentlich einfacher. Die Zusammenrechnung mehrer Lohn oder Rentenansprüchen gem § 850 e Ziffer 2.) kann auch erfolgen, wenn nur einer der Ansprüche gepfändet worden ist. :)
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