Vollstreckung in Altersversorgung in Belgien

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Grübchen
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#1

05.08.2010, 16:35

Ich habe gegen einen ExMandanten einen Titel erwirkt und bin seit längerem in der Vollstreckung (Altlast von Kollegin). Der Schuldner verdient bei Ex-Frau angeblich 1.200 brutto zahlt, an dirverse Kinder aus einer anderen Ehe keinen Unterhalt. Das Geld bekommt er bar. Bei der nunmehr erneut abgegebenen eV hat er so eine Art Altersversorgung angegeben bei

FORTIS AG in BELGIEN

Ich habe mir das "Teil " von jemanden halbwegs übersetzen lassen. Dort scheint Geld zu schlummern. Problem ist, ich habe sowas noch nie gemacht und habe nicht mal den Ansatz einer Ahnung wie ich da rankomme im Ausland.

Kann ich sowas auch kündigen, wenn ja wie. In Deutsch oder wie ??? HILFE
LG Grübchen
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#2

06.08.2010, 09:48

:cry: Keiner????
LG Grübchen
warintharpa
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#3

06.08.2010, 11:44

Wo wohnt denn der Schuldner?
Handelt es sich bei der Vollstreckungsforderung um eine Unterhaltsforderung?
Besteht schon ein Vollstreckungstitel? Falls ja, um welchen Vollstreckungstitel (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid o. dergl. handelt es sich? Wannist der Titel erlassen worden?
Handelt es sich um einen inländischen oder ausländischen Vollstreckungstitel?

Es müßte insoweit eine Forderungsvollstreckung betrieben werden.
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#4

09.08.2010, 09:31

Der Schuldner wohnt in Deutschland. Nein keine UNterhalt unsere Kosten. Sicher hab ich einen Titel sonst könnte ich ja nicht die ganze Zeit schon vollstrecken (siehe oben). Zwei KFB's inländische Titel?
LG Grübchen
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#5

20.09.2011, 17:31

Ich schiebe das mal - kennst sich irgendwer damit aus. Diese Fortis AG hat auch einen Sitz in Deutschland. Könnte ich dort vollstrecken?
LG Grübchen
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#6

21.09.2011, 09:11

Ich schiebe noch mal.
LG Grübchen
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