MB, Antragsgegner ist z.B. ein Restaurant

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Sungirl
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#1

16.06.2010, 12:19

Was geben ich genau beim Antragsgegener an?

Das ist ja keine Firma oder ist der Antragsgegener einfach der Inhaber?
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Syrome
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#2

16.06.2010, 12:25

MB gegen den Inhaber, falls Gewerbebetrieb. Bei Kaufleuten gegen die Firma lt. Handelsregister

Am besten durch eine Gewerbeauskunft zu ermitteln. Dort siehst du dann, ob es sich um eine natürliche Person oder eine GmbH o.ä. handelt und ob die Firma im Handelsregister eingetragen ist.

lg
Syrome
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.

(chinesisches Sprichwort)
Sungirl
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#3

16.06.2010, 12:31

Syrome hat geschrieben:MB gegen den Inhaber, falls Gewerbebetrieb. Bei Kaufleuten gegen die Firma lt. Handelsregister

Am besten durch eine Gewerbeauskunft zu ermitteln. Dort siehst du dann, ob es sich um eine natürliche Person oder eine GmbH o.ä. handelt und ob die Firma im Handelsregister eingetragen ist.

lg
Syrome

hmm, ok, das Restaurant ist in nicht im Handelsregister eingetragen.

Also MB gegen den Inhaber. Der ist aber trotzdem Vorsteuerabzugsberechtigt, stimmt? Kann ich da auch dann mit 8 % verzinsen, (Antragsteller eine GmbH)
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misspinky1984
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#4

16.06.2010, 13:20

Hast Du denn schon die Gewerbeauskunft vorliegen?
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Syrome
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#5

17.06.2010, 15:29

8% Verzinsung gibt es nur bei Handelsgeschäften unter Kaufleuten § 343 HGB (also, wenn beide im Handelsregister eingetragen sind), sonst nur 5%.
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.

(chinesisches Sprichwort)
Kaltforelle
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#6

07.07.2010, 15:29

Nein, Syrome, das ist leider falsch,
bitte lies 288 I BGB mal genau:

5 Prozentpunkte über dem Basiszins bezieht sich nur auf GELDSCHULDEN (also auch Bürgschaftsforderungen, Schadensersatz) - egal ob Verbraucher oder nicht.

Die Unterscheidung Verbraucher oder nicht wird nur in 288 II getroffen.
Aber hier ist noch zusätzlich ein großer Unterschied: 8 Prozentpunkte über Basiszins betrifft nur ENTGELTFORDERUNGEN !!!
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