Kontopfändung in Österreich mit deutschem VB
Verfasst: 10.06.2010, 12:52
Hallo,
bin ganz neu hier und klicke mich durch alte Beiträge. Leider habe ich einen Beitrag zur Kontenpfändung in Österreich mit deutschem Titel noch nicht gefunden (nur GV-Aufträge).
Unser Schuldner ist noch in D gemeldet (EMA-Auskunft), doch der GVZ schreibt, daß dieser unter der deutschen Adresse nicht auffindbar ist. Uns ist allerdings seine österreichische Bankverbindung bekannt. Beim Surfen im Internet stieß ich auf die Formulierung "die Kontenpfändung erstreckt sich grundsätzlich nur auf die gegenwärtig bestehende Forderung, nicht aber auf künftig eingehende Zahlungen" (aus: Prof. Dr. Paul Oberhammer, Halle/Saale "Kontenpfändung - Landesbericht Österreich) ... ähm, wenn dort nächste Woche ein größerer Geldeingang zu verzeichnen wäre - wäre der dann von meiner Pfändung nicht betroffen?
Meine Frage: kann ich von D aus - mit dem noch zu beantragenden europ. Titel - die Forderungspfändung in Österreich durchführen? Oder ist es sinnvoller, dort einen Anwalt bzw. ein Inkassobüro zu beauftragen (z.B. Ansprechpartner in Ö)? Was müßte ich beachten?
Danke für Eure Hilfe & Grüße Amazone
bin ganz neu hier und klicke mich durch alte Beiträge. Leider habe ich einen Beitrag zur Kontenpfändung in Österreich mit deutschem Titel noch nicht gefunden (nur GV-Aufträge).
Unser Schuldner ist noch in D gemeldet (EMA-Auskunft), doch der GVZ schreibt, daß dieser unter der deutschen Adresse nicht auffindbar ist. Uns ist allerdings seine österreichische Bankverbindung bekannt. Beim Surfen im Internet stieß ich auf die Formulierung "die Kontenpfändung erstreckt sich grundsätzlich nur auf die gegenwärtig bestehende Forderung, nicht aber auf künftig eingehende Zahlungen" (aus: Prof. Dr. Paul Oberhammer, Halle/Saale "Kontenpfändung - Landesbericht Österreich) ... ähm, wenn dort nächste Woche ein größerer Geldeingang zu verzeichnen wäre - wäre der dann von meiner Pfändung nicht betroffen?
Meine Frage: kann ich von D aus - mit dem noch zu beantragenden europ. Titel - die Forderungspfändung in Österreich durchführen? Oder ist es sinnvoller, dort einen Anwalt bzw. ein Inkassobüro zu beauftragen (z.B. Ansprechpartner in Ö)? Was müßte ich beachten?
Danke für Eure Hilfe & Grüße Amazone