Kontopfändung in Österreich mit deutschem VB

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#21

01.09.2020, 10:36

icerose hat geschrieben:
01.09.2020, 09:26
GVZ-Schickerin hat geschrieben:
31.08.2020, 13:35
icerose hat geschrieben:
31.08.2020, 10:29
Du musst den Pfüb ganz normal beim Gericht am Sitz/Wohnort des Schuldners beantragen. Dann wird bei der Deutschen Bank (bitte an die Pfändungsabteilung in Essen) zugestellt. Und dann besorgst du die Zustellung bei der Bank in Wien - ich würde es wie die Kaltforelle machen.
Kaltforelle hat geschrieben:
30.03.2015, 15:17
D.h. im Wege der Rechtshilfe über mein hiesiges LG lasse ich nun - schlussendlich über das österreichisches Gericht - zustellen.
Also brauche ich keinen europäischen Titel? Das verwirrt mich so. Ich habe ja nur einen Titel auf deutsches Recht.
Das ist in Ordnung - der Pfüb wird ja auch in D beantragt. Geht doch nur um die ZU an die Bank in Ö - oder verstehe ich was falsch?
Nee verstehst Du richtig. Der Titel ist schon fertig erlassen, aber eben nicht als europäischer Vollstreckungstitel. Ich dachte immer, dass ich über die Auslandsgrenze hinaus nicht mit einem deutschen einfachen Titel in Österreich Pfändungen vornehmen kann :kopfkratz
Liebe Grüße

Sylvia

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#22

01.09.2020, 13:05

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
01.09.2020, 10:36
Ich dachte immer, dass ich über die Auslandsgrenze hinaus nicht mit einem deutschen einfachen Titel in Österreich Pfändungen vornehmen kann :kopfkratz
Du verwirrst mich. :oops:

Aber natürlich kannst du den Titel als EU-Titel bestätigen lassen und damit dann in Ö die Exekution (hier speziell dann die Kontopfändung bei der dir bekannten Bank) beantragen. Das dürfte um die 2-3 Monate alles dauern. Daher dachte ich, du beantragst den Pfüb hier mit beiden Banken als DS und guckst dann nach der ZU in Ö. :kopfkratz
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#23

01.09.2020, 13:36

icerose hat geschrieben:
01.09.2020, 13:05
GVZ-Schickerin hat geschrieben:
01.09.2020, 10:36
Ich dachte immer, dass ich über die Auslandsgrenze hinaus nicht mit einem deutschen einfachen Titel in Österreich Pfändungen vornehmen kann :kopfkratz
Du verwirrst mich. :oops:

Aber natürlich kannst du den Titel als EU-Titel bestätigen lassen und damit dann in Ö die Exekution (hier speziell dann die Kontopfändung bei der dir bekannten Bank) beantragen. Das dürfte um die 2-3 Monate alles dauern. Daher dachte ich, du beantragst den Pfüb hier mit beiden Banken als DS und guckst dann nach der ZU in Ö. :kopfkratz
Ich bin ja selber verwirrt, sorry. Aber dann kann ich ja den letzten Punkt machen. Klar würde ich dann beide Banken als Drittschuldner angeben. Aber jetzt ist es mir schon klarer. Ich brauche den europäischen Titel nur zwingend, wenn ich nur die Drittschuldnerbank in Österreich hätte richtig? Sorry, aber ich musste mich bisher nicht damit befassen :oops:
Liebe Grüße

Sylvia

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#24

01.09.2020, 14:09

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
01.09.2020, 13:36
Ich brauche den europäischen Titel nur zwingend, wenn ich nur die Drittschuldnerbank in Österreich hätte richtig?
ja genau. Dann müsste das alles über Ö gehen.

Ist doch kein Thema. :knutsch
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#25

01.09.2020, 16:08

:thx
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