Nee verstehst Du richtig. Der Titel ist schon fertig erlassen, aber eben nicht als europäischer Vollstreckungstitel. Ich dachte immer, dass ich über die Auslandsgrenze hinaus nicht mit einem deutschen einfachen Titel in Österreich Pfändungen vornehmen kannicerose hat geschrieben: ↑01.09.2020, 09:26Das ist in Ordnung - der Pfüb wird ja auch in D beantragt. Geht doch nur um die ZU an die Bank in Ö - oder verstehe ich was falsch?GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑31.08.2020, 13:35Also brauche ich keinen europäischen Titel? Das verwirrt mich so. Ich habe ja nur einen Titel auf deutsches Recht.icerose hat geschrieben: ↑31.08.2020, 10:29Du musst den Pfüb ganz normal beim Gericht am Sitz/Wohnort des Schuldners beantragen. Dann wird bei der Deutschen Bank (bitte an die Pfändungsabteilung in Essen) zugestellt. Und dann besorgst du die Zustellung bei der Bank in Wien - ich würde es wie die Kaltforelle machen.Kaltforelle hat geschrieben: ↑30.03.2015, 15:17D.h. im Wege der Rechtshilfe über mein hiesiges LG lasse ich nun - schlussendlich über das österreichisches Gericht - zustellen.
Kontopfändung in Österreich mit deutschem VB
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Du verwirrst mich.GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑01.09.2020, 10:36Ich dachte immer, dass ich über die Auslandsgrenze hinaus nicht mit einem deutschen einfachen Titel in Österreich Pfändungen vornehmen kann
Aber natürlich kannst du den Titel als EU-Titel bestätigen lassen und damit dann in Ö die Exekution (hier speziell dann die Kontopfändung bei der dir bekannten Bank) beantragen. Das dürfte um die 2-3 Monate alles dauern. Daher dachte ich, du beantragst den Pfüb hier mit beiden Banken als DS und guckst dann nach der ZU in Ö.
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Ich bin ja selber verwirrt, sorry. Aber dann kann ich ja den letzten Punkt machen. Klar würde ich dann beide Banken als Drittschuldner angeben. Aber jetzt ist es mir schon klarer. Ich brauche den europäischen Titel nur zwingend, wenn ich nur die Drittschuldnerbank in Österreich hätte richtig? Sorry, aber ich musste mich bisher nicht damit befassenicerose hat geschrieben: ↑01.09.2020, 13:05Du verwirrst mich.GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑01.09.2020, 10:36Ich dachte immer, dass ich über die Auslandsgrenze hinaus nicht mit einem deutschen einfachen Titel in Österreich Pfändungen vornehmen kann
Aber natürlich kannst du den Titel als EU-Titel bestätigen lassen und damit dann in Ö die Exekution (hier speziell dann die Kontopfändung bei der dir bekannten Bank) beantragen. Das dürfte um die 2-3 Monate alles dauern. Daher dachte ich, du beantragst den Pfüb hier mit beiden Banken als DS und guckst dann nach der ZU in Ö.
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ja genau. Dann müsste das alles über Ö gehen.GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑01.09.2020, 13:36Ich brauche den europäischen Titel nur zwingend, wenn ich nur die Drittschuldnerbank in Österreich hätte richtig?
Ist doch kein Thema.
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