Europäischer Zahlungsbefehl - Schuldner in Österreich

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speck.80
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#1

26.05.2010, 11:05

Hallöchen,

da ich neu in diesem Thema bin, habe ich mal am WE mir das Forum angesehen.

Unser Mandant möchte Ansprüche geltend machen. Der Schuldner hat seinen Fa.-Sitz in Österreich. Beide (Mdt. u. Schuldner) sind keine Verbraucher. Lt. d. mir vorliegenden Unterlagen ist auch keine Gerichtsstandvereinbarung in Deutschland getroffen worden.

Laut den Beiträgen müsste der Antrag beim zuständigen Gericht in Österreich eingereicht werden. Oder? Gibt es dort ein zentrales Gericht? Hat jemand schon einmal einen Antrag in Österreich eingereicht? Wenn ja, wie funktioniert dies? Wie ist es dann mit den GK? Bekommen wir dann vom österreichischen Gericht eine Kostenrechnung? Wie hoch sind die GK in Österreich? Geht man hier auch wie in Deutschland vor (vom Gegenstandswert)?

Wenn ich dann den Europ. Zahlungsbefehl habe, muss ich ja einen Exekutionsantrag stellen. Wer kann mir hierzu näheres sagen? Ich habe mir mal den Antrag bereits aus dem Netz gezogen. Was fallen hier für Kosten an?

Ich weiß, Fragen über Fragen - ich habe bestimmt auch etwas vergessen, was ich fragen wollte - aber ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen.

Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag

Speck.80 :thx
cosmicmoon
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#2

27.05.2010, 16:35

Für Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehles, die nach dem 30. Juni 2009 bei Gericht einlangen, ist ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zuständig.

Bezirksgericht für Handelssachen Wien
Justizsentrum Wien Mitte
Marxergasse 1a;
A-1030 Wien
Tel.: +43-(0)1/51528-807
Fax: +43-(0)1/51528-693

Antrag funktioniert genauso wie in Wedding, lassen sich aber auf der Homepage des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen wesentlich komfortabler ausfüllen
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... _at_de.htm" target="blank

Gerichtskosten in Österreich werden auch nach dem Gegenstandwert errechnet, sind allerdings etwas anders gestaltet. Dort nennt man das Gerichtstarif und die Gebühren für den MB werden nach Tarifpost 1 berechnet.

Verfahren (erster Instanz) bei einem Wert des Streitgegenstandes
bis 150 Euro 17 Euro
über 150 Euro bis 360 Euro 34 Euro
über 360 Euro bis 730 Euro 47 Euro
über 730 Euro bis 2180 Euro 79 Euro
über 2180 Euro bis 3630 Euro 127 Euro
über 3630 Euro bis 7270 Euro 233 Euro
über 7270 Euro bis 36340 Euro 551 Euro
über 36340 Euro bis 72670 Euro 1082 Euro
über 72670 Euro bis 145350 Euro 2165 Euro
über 145350 Euro bis 218020 Euro 3249 Euro
über 218020 Euro bis 290690 Euro 4332 Euro
über 290690 Euro bis 363360 Euro 5415 Euro
über 363 360 Euro 1,2% vom jeweiligen Streitwert Zuzüglich 1509 Euro

...und die weiteren Fragen kannst Du dann stellen, wenn Du den Titel hast :-)
warintharpa
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#3

28.05.2010, 12:56

Die VO (EG) Nr. 1896/2006 ermöglicht die direkte Vollstreckung im Inland.
Soll z. B. aus einem vollstreckbaren Europäischen Zahungsbefehl aus Österreich im Inland vollstreckt werden, so kann die Gläubigerpartei sich direkt an den zuständigen inl. Gerichtsvollzieher oder an das zuständige inl. Vollstreckungsgericht wenden.

Weder der ausl. Europ. Zahlungsbefehl noch die Erklärung über die Vollstreckbarkeit (Formblatt G) dürfen im Inland in der Sache selbst nachgeprüft werden.

Vorzulegen sind:
a) Ausfertigung des Europäischen Zahlungsbefehls aus Österreich (Formblatt E),
b) Erklärung des österreichischen Gerichts über die Vollstreckbarkeit (Formblatt G).

Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung
wird auf die Infos über die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung (Justizportal NRW) Bezug genommen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... /index.php

Weitere Einzelheiten können der entsprechenden Info entnommen werden:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eumvvo.pdf
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