EU Zahlungsbefehl Vollstreckung Niederlande

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malevil
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#1

23.04.2010, 14:33

Hallo!

Wir haben eine prima "vollstreckbare Ausfertigung" eines EU-Zahlungsbefehls für eine Forderung in den Niederlanden.

Jetzt habe ich mehrere Fragen: muss ich den Eu Zahlungsbefehl übersetzen lassen? ( den Vollstreckungsauftrag muss man wohl in englisch oder niederländisch stellen) - hat jemand Erfahrungen wie hoch die Kosten für den GV in den Niederlanden sind? ( wir haben lediglich eine Forderung über 70,20 Euro) - zieht der GV die Kosten gleich beim Schuldner ein?

Ich habe zwar schon eine ganze Weile hier im Forum und auch im restlichen Netz gesucht, aber leider keine Antworten auf meine Fragen gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte! Danke & allen schon mal ein schönes, sonniges WE! :)
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malevil
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#2

23.04.2010, 22:38

Hallo noch mal... ich habe doch glatt noch eine Frage vergessen :oops:

Stimmt es, daß in den Niederlanden der Gläubiger für die Gerichtsvollzieherkosten aufkommen muss und diese auch nicht vom Schuldner erstattet werden müssen :?: Dann wäre ja -zumindest im Bezug auf geringe Forderungen Richtung Holland- der EU Zahlungsbefehl echt ein Witz :roll:

Ich hoffe irgendwer kann mir auf meine vielen Fragen Antworten geben... Grüße aus Berlin Malevil
*Miss Justitia*
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#3

24.04.2010, 20:29

Ich kann dir lediglich die letzte Frage beantworten: Die Zwangsvollstreckungskosten trägt in den Niederlanden (wie in fast allen europ. Ländern) der Gläubiger.
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malevil
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#4

27.04.2010, 09:22

Hallo "Miss Justitia"!

Wenn die ZV Kosten der Gläubiger zahlt ist das ja wirklich bitter! Aber das muss ich dann wohl so hinnehmen :roll: Trotzdem herzlichen Dank für die Hilfe! Grüße aus Berlin...Malevil
cosmicmoon
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#5

28.04.2010, 12:22

Der Gerichtsvollzieher ist die wichtigste bei der Vollstreckung in den Niederlanden. Er handelt stets auf Anweisung und im Namen der Person, die die Vollstreckung beantragt. Diese Anweisungen werden durch Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung erteilt.

Generell benötigt der Gerichtsvollzieher keine gesonderte Ermächtigung, aber zumindest den Titel in Landessprache, damit er weiß, worauf sich die Forderung bezieht. Zustellungsanträge sind an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher (Gerechtsdeurwaarder) zu richten.

Deutschsprachige Gerichtsvollzieher, die helfen könnten ->
http://www.kbvg.nl/index.php?id=1231&L=3" target="blank
http://www.jongejan-wisseborn.de/" target="blank
http://www.gln.nl/de/dienstleistungen/vollstreckung/" target="blank
http://www.infobel.com/de/netherlands/b ... vollzieher" target="blank

Das Gerichtsvollzieherwesen in den Niederlanden ist privatisiert. Die Amtshandlungen von Gerichtsvollziehern unterliegen festen Gebühren, die dem Schuldner in Rechnung gestellt werden können nach der Gerichtsvollziehergebührenordnung (Besluit tarieven ambtshandelingen gerechtsdeurwaarders). Für den Gläubiger gelten keine festen Gebührensätze, diese sollten daher vorher mit dem Gerichtsvollzieher vereinbart werden.

Eine Tabelle über die Gerichtsvollzieherkosten findet sich bei der niederländischen Gerichtsvollzieherorganisation unter: http://www.kbvg.nl/" target="blank
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malevil
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#6

28.04.2010, 16:47

Hallo cosmicmoon !

Heute habe ich Kontakt mit einem Anwalt in den Niederlanden aufgenommen, der wollte "seinen" Gerichtsvollzieher mal fragen, ob er schon Erfahrung mit den EU Zahlungsbefehlen hat. Auf jeden Fall kann ich mich in den nächsten Tagen mit den Infos die ich von Dir bekommen habe näher beschäftigen. Herzlichen Dank für die Hilfe :thx
warintharpa
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#7

28.05.2010, 13:57

Die VO (EG) Nr. 1896/2006 ermöglicht die direkte Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Soll z. B. aus dem inländischen vollstreckbaren Europäischen Zahungsbefehl in den Niederlanden vollstreckt werden, kannst Du Dich als Gläubigerpartei direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden weden.

Weder der Europ. Zahlungsbefehl noch die Erklärung über die Vollstreckbarkeit (Formblatt G) dürfen vomniederländischen Gerichtsvollzieher in der Sache selbst nachgeprüft werden.

Gegenüber dem niederländischen Gerichtsvollzieher mußt Du für die Zwangsvollstreckung in den Niederlanden lediglich folgende Unterlagen vorlegen:
a) Ausfertigung des inländischen Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt E),
b) Erklärung des inländischen Gerichts über die Vollstreckbarkeit (Formblatt G),
c) ggfs. Übersetzung der Vollstreckbarerklärung (Formblatt G) in der niederländischen Sprache.

Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung
wird auf die Infos über die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung (Justizportal NRW) Bezug genommen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... /index.php

Weitere Einzelheiten können der entsprechenden Info entnommen werden:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eumvvo.pdf
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arcangel71
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#8

07.06.2010, 17:05

Haben ein ähnliches Problem.

Firmensitz (Einzelfirma) des Schuldners ist in D, Wohnsitz ist in den NL.

Wir wollen die Sache eigentlich nicht an einen Kollegen in NL abgeben.

Wenn ich es richtig nachvollzogen habe, bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Deutschen Titel in NL vollstrecken

2. Europäischer Zahlungsbefehl

Zu was würdet ihr raten ?
cosmicmoon
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#9

08.06.2010, 11:44

1. Frage: Einzelfirma - eingetragener Kaufmann oder nicht?
2. Frage: Hat der Schuldner als Verbraucher gehandelt? (Betrifft die Forderung einen Vertrag, den der Antragsgegner/Schuldner zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)???
3. Hast Du schon einen Titel oder willst Du erst einen???
arcangel71
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#10

08.06.2010, 14:13

1. eingetragener Kaufmann

2. Schuldner ist gewerblich tätig, Vertrag wurde auch als solcher geschlossen (Reparaturleistung).

3. Titel haben wir noch nicht.

Das Problem ist, dass wir bei einem dt. Mahnverfahren nur gegen die Firma vollstrecken können (z.B. Kassenpfändung, da Schuldner Gastronomie betreibt).

Da die Inhaberin der Firma in den NL wohnt, nützt es auch nicht einen möglichen dt. Vollstreckungstitel in den NL für vollstreckbar erklären zu lassen, da dieser ja auf die Forma lautet.
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