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Pfändung Eigengeld! DRINGEND!

Verfasst: 25.01.2007, 10:31
von Zaubermaus
Hallo alle zusammen,

hat zufällig irgendjemand den Wortlaut für den Pfüb zur Pfändung des Eigengeldes eines Häftlings zur Hand??? Hab mein Muster "verlegt". :oops:

Danke, Danke, Danke

Verfasst: 25.01.2007, 12:34
von Gast
Gepfändet werden sämtliche Ansprüche des Schuldners, die als Eigengeld gutgeschrieben sind und künftig gutgeschrieben werden, mit Ausnahme des unpfändbaren Unterschiedsbetrages nach § 51 IV 2 StVollzG zwischen dem tatsächlich vorhandenen und dem zu bildenden Überbrückungsgeld (§ 51 I StVollzG).
...

Meinst Du so etwas in die Richtung??

Liebe Grüße Schlaubi

Verfasst: 25.01.2007, 12:51
von Zaubermaus
Genau das meine ich, mir sind nämlich die ganzen §§§ nicht mehr geläufig gewesen.


Danke