Pfändung Eigengeld! DRINGEND!

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Zaubermaus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 12.09.2006, 08:44

#1

25.01.2007, 10:31

Hallo alle zusammen,

hat zufällig irgendjemand den Wortlaut für den Pfüb zur Pfändung des Eigengeldes eines Häftlings zur Hand??? Hab mein Muster "verlegt". :oops:

Danke, Danke, Danke
Gast

#2

25.01.2007, 12:34

Gepfändet werden sämtliche Ansprüche des Schuldners, die als Eigengeld gutgeschrieben sind und künftig gutgeschrieben werden, mit Ausnahme des unpfändbaren Unterschiedsbetrages nach § 51 IV 2 StVollzG zwischen dem tatsächlich vorhandenen und dem zu bildenden Überbrückungsgeld (§ 51 I StVollzG).
...

Meinst Du so etwas in die Richtung??

Liebe Grüße Schlaubi
Zaubermaus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 12.09.2006, 08:44

#3

25.01.2007, 12:51

Genau das meine ich, mir sind nämlich die ganzen §§§ nicht mehr geläufig gewesen.


Danke
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