Hallo alle zusammen,
hat zufällig irgendjemand den Wortlaut für den Pfüb zur Pfändung des Eigengeldes eines Häftlings zur Hand??? Hab mein Muster "verlegt".
Danke, Danke, Danke
Pfändung Eigengeld! DRINGEND!
Gepfändet werden sämtliche Ansprüche des Schuldners, die als Eigengeld gutgeschrieben sind und künftig gutgeschrieben werden, mit Ausnahme des unpfändbaren Unterschiedsbetrages nach § 51 IV 2 StVollzG zwischen dem tatsächlich vorhandenen und dem zu bildenden Überbrückungsgeld (§ 51 I StVollzG).
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Meinst Du so etwas in die Richtung??
Liebe Grüße Schlaubi
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Meinst Du so etwas in die Richtung??
Liebe Grüße Schlaubi
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 14
- Registriert: 12.09.2006, 08:44
Genau das meine ich, mir sind nämlich die ganzen §§§ nicht mehr geläufig gewesen.
Danke
Danke