Hallo zusammen,
ich habe hier einen Sch der wohnt in Deutschland und arbeitet in Holland.
Jetzt habe ich ganz normal hier in Deutschland einen MB beantragt und möchte nun den EU-VB (oder ähnlich) beantragen.
Was muss ich da machen. Hat hiermit jemand Erfahrung.
Ich brauche irgendeine Zusatzklausel zum VB aber wie läuft das ab, wie beantrage ich so etwas?
EU VB
Wie in Deutschland MB und im Ausland ein VB????
Du kannst jetzt nur normal in Deutschland einen VB beantragen und den nachher als europäischen Vollstreckungstitel umschreiben lassen. Aber warum solltest du das??? Der Drittschuldner ist doch nur im Ausland.
Du kannst jetzt nur normal in Deutschland einen VB beantragen und den nachher als europäischen Vollstreckungstitel umschreiben lassen. Aber warum solltest du das??? Der Drittschuldner ist doch nur im Ausland.
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Ja, es soll halt so sein, sagt Chef.
Wie geht das gibst da irgendwo ein Muster?
Wie geht das gibst da irgendwo ein Muster?
- Sandra S.
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@MeinStern: ich glaube, du brauchst den europäischen Vollstreckungstitel immer, wenn du im Ausland vollstrecken willst, egal ob der Schuldner im Ausland ist oder du einen PfüB mit einem ausländischen Drittschuldner machst. Bin mir aber nicht 100%-ig sicher.
@Stefanie: Guckst du www.foreno.de/viewtopic.php?t=3485
Vielleicht hilft dir das schon ein bißchen weiter. Wie gesagt, einfach mal bei Gericht anrufen, ob es dort die Formulare gibt oder wo man die herbekommt.
@Stefanie: Guckst du www.foreno.de/viewtopic.php?t=3485
Vielleicht hilft dir das schon ein bißchen weiter. Wie gesagt, einfach mal bei Gericht anrufen, ob es dort die Formulare gibt oder wo man die herbekommt.
Liebe Grüße
von Sandra
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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So wie ich das verstanden habe, geht es ja um den PfÜb, der dann im Ausland zugestellt werden muss. Ich denke auch, dass man da eine zusätzliche Klausel braucht.ich verstehe das nicht.. der WOHNT doch in Deutschland, warum kann der nicht zugestellt werden?!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Es ist auch mit einem deutschen Titel möglich, einen PfÜB zu erwirken, der dann im Ausland zugestellt wird.
Da er für die ausländische Drittschuldnerin allerdings keine Rechtswirkung hat, bringt es höchstens was, daß der Arbeitgeber über die Schulden informiert wird; nicht selten führt schon das dazu, daß der Schuldner sich meldet, um Raten zu zahlen.
Man kann aber auch den Arbeitgeber anrufen, nachdem die Pfdg. zugestellt ist, und ihn nerven, daß das ja nur ein Warnschuß für den Mitarbeiter war, da wir ansonsten teurere Geschütze auffahren müßten, "und Sie als ARbeitgeber werden dann noch viel mehr Arbeit haben. Reden Sie doch mal mit Ihrem Mitarbeiter."
Da er für die ausländische Drittschuldnerin allerdings keine Rechtswirkung hat, bringt es höchstens was, daß der Arbeitgeber über die Schulden informiert wird; nicht selten führt schon das dazu, daß der Schuldner sich meldet, um Raten zu zahlen.
Man kann aber auch den Arbeitgeber anrufen, nachdem die Pfdg. zugestellt ist, und ihn nerven, daß das ja nur ein Warnschuß für den Mitarbeiter war, da wir ansonsten teurere Geschütze auffahren müßten, "und Sie als ARbeitgeber werden dann noch viel mehr Arbeit haben. Reden Sie doch mal mit Ihrem Mitarbeiter."
- Sandra S.
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- Registriert: 05.12.2006, 18:38
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Okay,also würde rein theoretisch der PfüB zugestellt werden können.
Wie wäre das dann, wenn es sich um einen Titel handelt, der als europäischer Vollstreckungstitel anerkannt wurde. Dann hat der PfüB doch aber Rechtswirkung für den ausländischen Drittschuldner, oder?
Wie wäre das dann, wenn es sich um einen Titel handelt, der als europäischer Vollstreckungstitel anerkannt wurde. Dann hat der PfüB doch aber Rechtswirkung für den ausländischen Drittschuldner, oder?
Liebe Grüße
von Sandra
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