Pfändung von Luxemburger Sozialleistungen
Verfasst: 01.04.2010, 15:00
Hallo,
meine Schuldnerin zahlt und zahlt nicht (HF nur 52 €).
Kontenpfändung war wegen eigener vorrangiger Forderungen der Bank erfolglos. In der EV ist angegeben, dass sie bzw. ihr Lebensgefährte Erziehungsgeld aus Luxemburg i. H. von 798 € und Luxemburger Kindergeld i. H. v. 184 €. Hartz IV o. ä. bekommt sie angeblich nicht. Besteht die Möglichkeit, an diese Sozialleistungen, die ja für deutsche Standards (zumindest das Erziehungsgeld, wird für 6 Jahre gezahlt, das Kind ist jetzt ca. 2) recht hoch sind, ranzukommen?
Ferner denke ich, dass die EV zu ergänzen sein dürfte. Die Schuldnerin ist alleinerziehende Mutter, Mitte 20, kein Job. Die wird wohl nicht in einem eigenen Haus, sondern zur Miete wohnen. Sie hat aber angekreuzt, keinerlei Ansprüche auf Rückzahlung einer Kaution zu haben. Ich finde es nicht glaubwürdig, dass man heute zur Miete wohnen soll, ohne Kaution zu hinterlegen. Oder wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten.
meine Schuldnerin zahlt und zahlt nicht (HF nur 52 €).
Kontenpfändung war wegen eigener vorrangiger Forderungen der Bank erfolglos. In der EV ist angegeben, dass sie bzw. ihr Lebensgefährte Erziehungsgeld aus Luxemburg i. H. von 798 € und Luxemburger Kindergeld i. H. v. 184 €. Hartz IV o. ä. bekommt sie angeblich nicht. Besteht die Möglichkeit, an diese Sozialleistungen, die ja für deutsche Standards (zumindest das Erziehungsgeld, wird für 6 Jahre gezahlt, das Kind ist jetzt ca. 2) recht hoch sind, ranzukommen?
Ferner denke ich, dass die EV zu ergänzen sein dürfte. Die Schuldnerin ist alleinerziehende Mutter, Mitte 20, kein Job. Die wird wohl nicht in einem eigenen Haus, sondern zur Miete wohnen. Sie hat aber angekreuzt, keinerlei Ansprüche auf Rückzahlung einer Kaution zu haben. Ich finde es nicht glaubwürdig, dass man heute zur Miete wohnen soll, ohne Kaution zu hinterlegen. Oder wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten.