Gebühren in der Klageerzwingung
Verfasst: 26.03.2010, 11:48
Ich benötige mal wieder eure Hilfe.
Ich muß ein Klageerzwingungsverfahren abrechnen, aber wie?
Fällt eine Grundgebühr nach 4100 VV usw. an oder lediglich eine Gebühr nach 4301 VV?
Der Mandant hat selbst Anzeige erstattet. StaA hat Verfahren eingestellt. Dann kommen wir ins Spiel. Wir haben Beschwerde eingelegt. Danach folgte erneute Einstellung. Wir haben wieder Beschwerde eingelegt und dann hat StaA doch Strafbefehl erlassen. Gegen den hat der Beschuldigte Einspruch eingelegt und das Verfahren ging zum Amtsgericht mit einem Termin und Verurteilung. Allerdings waren wir im Strafverfahren für den Antragsteller nicht weiter tätig, wir haben lediglich als Zuhörer in der HV gesessen.
Für Hilfe wäre ich dankbar, ich kenne mich mit Strafrecht überhaupt nicht aus.
Danke und liebe Grüße
Jeanette
Ich muß ein Klageerzwingungsverfahren abrechnen, aber wie?
Fällt eine Grundgebühr nach 4100 VV usw. an oder lediglich eine Gebühr nach 4301 VV?
Der Mandant hat selbst Anzeige erstattet. StaA hat Verfahren eingestellt. Dann kommen wir ins Spiel. Wir haben Beschwerde eingelegt. Danach folgte erneute Einstellung. Wir haben wieder Beschwerde eingelegt und dann hat StaA doch Strafbefehl erlassen. Gegen den hat der Beschuldigte Einspruch eingelegt und das Verfahren ging zum Amtsgericht mit einem Termin und Verurteilung. Allerdings waren wir im Strafverfahren für den Antragsteller nicht weiter tätig, wir haben lediglich als Zuhörer in der HV gesessen.
Für Hilfe wäre ich dankbar, ich kenne mich mit Strafrecht überhaupt nicht aus.
Danke und liebe Grüße
Jeanette