Pfüb im Ausland (ausländischer Arbeitgeber)

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spatzenbaer
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#1

26.03.2010, 11:23

Hi,
ich hab mal wieder eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Unser Schuldner wohnt Deutschland, arbeitet aber bei einer Firma in Luxemburg. Wie kann ich da einen Pfüb machen?
Muss ich den Titel zuerst auf einen europäischen Titel umschreiben lassen oder nicht? Wie gesagt, Schuldner wohnt ja in Deutschland. :idea:
Das ist echt verzwickt. Hattet ihr schon einmal so einen Fall?

Für kurzfristige Antworten wäre ich sehr dankbaaaar!

:frust

Please Help.

LG spatzenbar
cosmicmoon
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#2

29.03.2010, 16:24

Als erstes würde ich mal prüfen, ob es sich bei dem Luxemburger Arbeitgeber um einen mit Zweigniederlassung in Deutschland handelt... Sollte dies der Fall sein, dann würde ich über die deutsche Zweigniederlassung gehen und mir den ganzen "sums" mit dem europäischen Titelt etc. ersparen....

Wenn der Arbeitgeber nur in Luxemburg sitzt, wirst Du mit einem deutschen PfÜB nicht großartig vorwärts kommen. DMit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung zwar wirksam, aber da der PfÜB ins Ausland zugestellt wird und die Zwangsvollstreckung selbst immer noch INNERSTAATLICH geregelt ist und auch somit jeweils auch nur innerstaatlich Wirkung entfaltet, muss der Luxemburger Arbeitgeber diesen nicht beachten! Man kann es sicherlich versuchen, aber ich glaube, dass gerade in Luxemburg der PfÜB nicht anerkannt werden wird.

Möglichkeit wäre den Titel als europäischen Vollstreckungstitel anerkennen und vollstreckbar erklären zu lassen. Die zentrale Figur bei der Zwangsvollstreckung in Luxemburg ist der Gerichtsvollzieher, ein vom Großherzog ernannter Beamter. Feste Zuständigkeitsbezirke wie in Deutschland gibt es nicht. Der Gläubiger kann sich einen im maßgeblichen Gerichtsbezirk zugelassenen Gerichtsvollzieher aussuchen. Das Land ist in zwei Gerichtsbezirke eingeteilt: Der Bezirk Luxemburg und der Bezirk Diekirch.Alle Gerichtsvollzieher sind Mitglieder der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer mit Sitz in Luxemburg. Zuständige Gerichtsvollzieher findet man unter: http://www.huissier.lu/members.php" target="blank
spatzenbaer
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#3

30.03.2010, 08:52

Hey, danke für die genaue Auskunft. Du hast mir echt weiter geholfen. Wir haben jetzt erst einmal den Drittschuldner angeschrieben, ob unser Schuldner überhaupt noch bei denen arbeitet.
Aber das ist ja alles voll kompliziert. Danke auch für den Link. Den werde ich benutzen, wenn dann halt die ZV einleiten muss.

Noch eine Frage: Muss ich den Titel dann noch übersetzen lassen? Das wäre ja ein Aufwand.

Vielen Dank im Voraus.

LG spatzenbaer
cosmicmoon
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#4

30.03.2010, 09:44

Kommt darauf an in welchem Teil von Luxemburg :?:

Es gibt dort drei offizielle Sprachen: Luxemburgisch, Franz. und Deutsch, also vorher einfach mal :tel
spatzenbaer
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#5

30.03.2010, 16:40

Na klar, stand mal wieder auf der Leitung. :ohmann
Danke auch für den Link.

LG aus der Pfalz :wink:
spatzenbaer
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#6

14.06.2010, 17:52

Hi, muss noch mal auf die verflixte ZV in Luxemburg zurückkommen.

Einen europäischen Vollstreckungstitel haben wir nun. Für die Pfändung bei dem Arbeitgeber in Luxemburg unseres Schuldners kann man sich ein Formular herunterladen (Google weiß alles) :)
Hat jemand von Euch vielleicht schon einmal so ein Formular ausgefüllt (habe sogar eine deutsche Übersetzung gefunden) und eingereicht beim zuständigen Friedensgericht in Luxemburg? Wie verhält es sich mit den entstehenden Kosten für die ZV?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
:thx im Voraus.

LG
RafaHH
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#7

17.06.2010, 12:02

tja lustig - ich hab das gleiche Problem gerade gepostet - allerdings kein Arbeitgeber, aber ist ja grundsätzlich egal. Ich hab das Formular jetzt ausgefüllt - hoffe das war richtig ;-) Bist du schon damit weitergekommen?
Die entstehenden kosten für die ZV - jede einzelne ZV-Maßnahme = eine Gebühr würd ich mal sagen!!
spatzenbaer
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#8

18.06.2010, 11:05

Hi,
nein weiter bin ich noch nicht gekommen. Konnte die Sache mit meinem Chef noch nicht besprechen. Die Kosten der ZV in Luxemburg sollen ziemlich hoch sein, wie hoch!?! :roll:

Hast Du das Formular in deutscher Übersetzung ausgefüllt und an welches Gericht? Auch das Friedensgericht in Luxemburg? Hast du da eine Adresse gefunden?

LG aus der sonnigen Pfalz
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#9

15.06.2023, 11:09

Ich hänge mich mal dran.

Kann mir jemand sagen, welches Gericht hier in Deutschland für die Pfändung in Luxemburg zuständig ist?

Vielen Dank :oops:
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#10

15.06.2023, 12:51

Du kannst keine Pfändung im Ausland bei einem deutschen Gericht beantragen. Du musst Dich da an das zuständige Gericht in Luxemburg wenden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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