Hiya an alle,
ich bin ganz neu hier und hab mal eine Frage zum Mahnbescheid. Wir haben ein Aufforderungsschreiben gemacht.. Der Gegener hat nicht reagiert... Jetzt wollen wir einen Mahnbescheid machen.. In dem Aufforderungsschreiben ist ja eine Gebühr des RA entstanden! Wo mache ich die nun im MB geltend (Katalognummer und Begründung) und in welcher Höhe?
Danke!
Liebe Grüße
tiki
Mahnbescheidvordruck
danke... das haben wir uns auch schon gedacht, aber leider haben wir bis jetzt keinen beim gericht erreicht, deswegen dachte ich mir, dass ich hier vielleicht fündig werden...
- Pepsi
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ich gehe davon aus, dass du weißt, dass die GG auf die VG angerechnet werden muss.. du kannst es auch als HF geltend machen, dann bekommst du zwar Zinsen, aber der Streitwert erhöht sich auch
als Nebenforderung bekommst du zwar keine Zinsen, aber der SW erhöht sich auch nicht.. musst du mal gucken, ob du die nä SW-Stufe erreichst und ggf. den MDt fragen
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- Curry
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Ist das denn rechtens, die Nebenforderung als Hauptforderung geltend zu machen???
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Den Anspruch nach Katalog-Nr.: 71 als Verzugsschaden geltend zu machen, ist schon rechtens. Aber streng genommen eigentlich erst, wenn der Mdt. auch tatsächlich die Gebühren (oder vielmehr den anrechenbaren Teil) an den RA gezahlt hat. Denn erst dann ist ihm ein Schaden entstanden.
Liebe Grüße, Manu