Vollstreckung aus notarieller Kostenrechnung in Spanien

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Finja75
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#1

28.01.2010, 09:24

Ihr Lieben, ich bin ratlos.

Ich soll aus einer vollstreckbaren notariellen Kostennote unseres Notars aus dem Jahre 2001 in Spanien vollstrecken. Habe mich auch schon versucht zu informieren und habe herausgefunden, dass man für den Titel die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel benötigt.

Aber das geht doch nur mit gerichtlichen Titeln und nicht mit einer vom Notar sich selbst erteilten vollstreckbaren notariellen Kostennote, oder? Habt Ihr vielleicht eine Idee für mich, wie ich hier vorgehen kann?

Lieben Dank und liebe Grüsse
Finja75
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#2

29.01.2010, 13:07

:schieb

... bin immer noch ratlos. Wer kann mir helfen :?:
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Puschelchen
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#3

29.01.2010, 13:56

ruf doch mal beim ag schöneberg in berlin an, die sind doch für diese auslandsgeschichten da, lass dich mit der vollstreckungsabteilung verbinden und frage da nach...
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icerose
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#4

29.01.2010, 14:36

Warum sollte das nicht gehen, ist doch ein Vollstreckungstitel wie jeder andere auch!?!?!?!?! :wirr
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#5

29.01.2010, 14:47

Ich würds so machen, wie Puschelchen das schon angeregt hat. Allerdings ist die Mahnabteilung von Schöneberg zwischenzeitlich beim Amtsgericht Wedding.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... tiges.html
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Puschelchen
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#6

29.01.2010, 14:54

ok gut zu wissen,d achte immer es ist immer noch da
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rit-sch
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#7

29.01.2010, 15:51

Von den Voraussetzungen für eine Vollstreckung mal abgesehen: Glaubst du, dass du eine Vollstreckung in Spanien überhaupt erfolgreich durchführen kannst? Wenn ich überlege, dass ich bei Zustellungen in Spanien nie Erfolg hatte und beim hiesigen AG allein mit dem Hinweis auf eine Zustellung in Spanien sofort die öffentliche Zustellung bewilligt bekommen habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Vollstreckung dort erfolgreich sein könnte. In diesem Fall sollte man den Arbeitsaufwand und die entstehenden Kosten abwägen.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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#8

29.01.2010, 15:58

was ist es denn für eine urkunde gewesen von dem notar? wir haben hier zb. iren die nicht bezahlen die haben über unser büro nen kv gemacht über eine wohnung jo und die wohnung wurde vermietet und nun haben wir die mieten gepfändet und schwupps meldeten sie sich auf einmal, als die erste miete nicht mehr zu denen kam hihihii
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rit-sch
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#9

29.01.2010, 16:19

Ja, wenn du Vermögenswerte im Inland hast (wie die Mieten) ist das natürlich einfach. Aber schick mal in Spanien einen Gerichtsvollzieher (oder was auch immer die da haben) los. Das dürfte nicht viel Aussicht auf Erfolg haben.
Liebe Grüße
Rita


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