Grenzüberschr. Mahnverfahren

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Gast

#1

19.12.2006, 12:19


Hallo zusammen,

ich bin hier neu und hoffe auch gleich auf eure Mithilfe und zwar habe ich ein Problem bezüglich internationalem Mahnverfahren. Also:

Schuldner und Gläubiger haben ihren Wohnsitz in Deutschland /Hessen. Der Sch. arbeitet in Holland. Um evtl. dort vollstrecken zu können benötige ich einen internationalen Mahnbescheid. Jetzt meine Frage, wie und in welcher Form muss ich diesen beantragen?

Ich habe das mal bei einen früheren Arbeitgeber gemacht. War sehr umständlich mit seitenlangen Begründungen usw.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen weil Verjährung und ich bin nur noch diese Wo da ab nä Wo hab ich Urlaub.

Schon mal vielen Dank :)
Gofi
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#2

19.12.2006, 12:58

Hallo,

:bahnhof

Meiner Meinung nach brauchst Du doch ganz normal nur den MB hier beantragen. Der MB muss doch hier nicht ins Ausland zugestellt werden, da sitzt doch lediglich der Drittschuldner. Nachher, wenn du in Holland vollstrecken willst, dann muss der Titel (hier ja dann wohl der VB) als europäischer Titel erst vollstreckbar erklärt werden.

Oder kann man das irgendwie direkt schon beim Mahnverfahren jetzt machen? :?:
Andere Meinungen hierzu?


Gruß Fiona :x)
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leilani
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#3

19.12.2006, 12:59

Hast Du vielleicht das Buch ZV für Anfänger von Heussen/Prüske (Beck)? Da steht ein bisschen was zu dem Thema drin...

Allerdings ist meine Ausgabe von Mitte 2005, darum schreib ich jetzt hier nichts weiter. Vielleicht gibt es das schon eine neuere Version...

leilani
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Sandra S.
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#4

19.12.2006, 13:08

Da beide Schuldner in Deutschland wohnen, hast du ja mit dem Mahnverfahren erstmal kein Problem, da ganz normales Mahnverfahren.

Wenn der VB dann vorliegt, kannst du diesen als europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen, um in Holland zu vollstrecken. Geht über ein Formular und kostet 15,00 € Gerichtskosten. Geht aber erst, wenn du den VB hast, ist ja logisch, weil um einen Titel als europäischen Vollstreckungstitel bestätigen zu lassen, brauchst du ja erstmal einen Titel.

Also beantragst du erstmal ganz normal den MB, damit ist das Verjährungsproblem dann auch geklärt. Und dann schaust du im nächsten Jahr, was passiert. :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
Gofi
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#5

19.12.2006, 13:08

@leilani,
welche Auflage hast Du denn u. wo steht das?

Gruß Fiona :x)
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Gofi
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#6

19.12.2006, 13:10

@Sandra
Wo gibt es dieses Formular?


Gruß Fiona :x)
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Sandra S.
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#7

19.12.2006, 13:35

Die Formulare sind als Anhang zur "Verordnung über die Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen" abgedruckt.

Hier ist der Text der Verordnung mit Anlagen.

Ob und wo man die auch einzeln herunterladen kann, weiß ich jetzt nicht. Vielleicht gibts die ja auch bei den Gerichten.
Liebe Grüße
von Sandra
Gofi
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#8

19.12.2006, 14:09

@Sandra

:thx


Gruß Fiona :xwink
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Sandra S.
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#9

19.12.2006, 14:16

Na bitteschön :mrgreen:
Liebe Grüße
von Sandra
Gast

#10

19.12.2006, 14:43

Vielen Dank für die Antworten.

So hatte ich mir das auch gedacht hier titulieren und VB dann als europ. Vollstreckungstitel bestätigen lassen.
Allerdings arbeite ich in einem Anwaltsbüro, dass mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet und mein Chef /Inkasso hat immer seine eigene Meinung und hat mich ganz wirr gemacht.

Ein Anruf beim zentralen Mahngericht hat dies bestätigt.

Vielen Dank
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