Fortsetzungsbegehren - Schweiz

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Sonnenschein1180
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#1

12.11.2009, 23:23

Kann mir mal jemand weiter helfen. Wir haben in der Schweiz das Betreibungsverfahren betrieben. Es kam zu einem Termin, der Schuldner ist nicht erschienen. Wir haben nunmehr das Urteil nebst Rechtskraftbescheinigung vorliegen. Es kann doch nunmehr das Fortsetzungsbegehren beantragt werden, oder? Brauche ich zuvor den Verlustschein oder reicht es, wenn ich das Formular ausfülle und mit dem Originalurteil an das zuständige Betreibungsamt des Schuldners schicke. Danke für Eure Hilfe!!! :D
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