MB-Antrag - Schuldner in den Niederlanden

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Sunny
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#1

15.10.2009, 19:03

Hi, irgendwie steh ich grad voll aufm schlauch.

also Mdt is eine firma in deutschland. die schuldnerin is eine privatperson und wohnt in den niederlanden.

azubi hat nun MB beantragt beim Mahngericht in Coburg. von dort kam nun ein schreiben bezüglich der zuständigkeit zurück. sie meinte, dass hätte was mit dem erfüllungsort zu tun, deshalb habe sie den MB in coburg beantragt. das gericht sieht das etwas anders.

nun habe ich mir die sache mal genauer angeschaut und ich bin der meinung, dass nach art. 5 eugvvo der erfüllungsort in den niederlanden liegt. somit scheidet ja die zuständigkeit von coburg aus.
nun haben wir heute lang und breit darüber diskutiert, aber sind auf keinen nenner gekommen.

nun die frage an euch:
muss der antrag in coburg zurückgenommen werden?
ich sag: JA, mein azubi sagt: NEIN.

aber wo muss der mb-antrag dann gestellt werden?

vielleicht könnt ihr mir mal sagen, wie ihr das seht. ;-)

danke schon mal im voraus.

lg
Zuletzt geändert von Sunny am 16.10.2009, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.
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ninah
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#2

15.10.2009, 19:12

euer Mandant wird wohl AGB haben, dort steht dann die gerichtsstandsvereinbarung drin..

wir beantragen in solchen Fällen den Mahnbescheid bei dem für uns zuständigen Mahngericht (Mayen). Diese schreiben uns dann wegen der Zuständigkeit an. Anschließend schicken wir die AGB hin und der Mahnbescheid wird ins Ausland zugestellt.

Nach Vorliegen des Titels muss ein europ. Vollstreckungstitel beantragt werden (kurzes Schreiben an Gericht) am besten noch dazu schreiben, dass Schuldner der deutschen Sprache mächtig ist, dann spart ihr euch die Übersetzungskosten
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Sunny
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#3

16.10.2009, 13:28

hm, gilt denn gerichtsstandsvereinbarung auch, wenn die schuldnerin eine natürliche person ist? meine kollegin meint nein und ich bin ganz ehrlich grad so was von durcheinander, das ich es nich mehr weiß. hab grad irgendwie voll die blockade.

alles was ich bislang gelesen hab ist, dass der erfüllungsort der ort ist, wo die schuldnerin wohnt. kann das sein?

wer hat denn schon mal so einen fall gehabt und kann mir weiterhelfen?
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cosmicmoon
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#4

19.10.2009, 09:51

Also AGB gelten in dem vorliegenden Fall NICHT, da AGB nur wirksam zwischen zwei Vollkaufleuten (siehe AGB-Recht) sind und da Du im vorliegenden Fall einen Verbraucher auf der Gegenseite hast, dürften die AGB nicht gelten, da für eine Gerichtsstandsvereinbarung dazu einen Individualvertrag benötigen würdest.

Dann hast Du ja schon festgestellt, dass auf der Gegenseite ein Verbraucher ist. Wenn Du jetzt im Zöller mal unter § 703d ZPO nachschaust in der Kommentierung, wirst Du feststellen, dass dieser von der EuGVVO verdrängt wird, sobald du einen Verbraucher auf der Gegenseite hast.

FAZIT: Du schaust in Art. 15-17 EuGVVO bzw. Art. 6 EuMVO und wirst feststellen, dass Du einen Verbraucher nur noch an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz "verklagen" kannst.

Du müsstest daher einen Europäischen Mahnantrag in den Niederlanden einleiten und den in Coburg zurücknehmen...
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Sunny
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#5

19.10.2009, 18:08

danke cosmicmoon. auf dasselbe ergebnis bin ich heut auch gekommen. aber find ich super, dass du mir das noch mal erklärt hast und mir somit bestätigt hast, dass ich das richtige rausgesucht habe. ;-)
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Sunny
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#6

21.10.2009, 12:00

Da es sich um einen Verbrauchervertrag handelt, muss ich nun entscheiden, wohin der europäische Mahnbescheid gestellt werden muss. Ich hätt gemeint, Wedding, aber bin mir nich ganz sicher.

Könnt ihr mir helfen? ich bin schon halb am verzweifeln mit dieser sache.
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#7

21.10.2009, 12:33

=> "schuldnerin is eine privatperson und wohnt in den niederlanden."

Gerichtsstand ist somit Niederlande!! Also auch den Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls in die Niederlande...

Zuständiges Gericht findest Du auf der Homepage: http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm

Erst beim Europäischen Zahlungsbefehl schauen, welches Gericht sachlich und örtlich zuständig ist und dann auswählen, ausfüllen und unten gleich übersetzen in die niederländische Sprache :-)
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Sunny
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#8

21.10.2009, 17:53

vielen lieben dank für deine hilfe. ;-)
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#9

08.11.2009, 12:37

Also heisst das Ding eigtl. europ. Zahlungsbefehl und nicht europ. Mahnbescheid?

Wenn dann mein Titel vorliegt, wie vollstrecke ich den?
cosmicmoon
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#10

08.11.2009, 21:16

Das heißt ganz korrekt natürlich Europäischer Zahlungsbefehl :-)

Die Zwangsvollstreckung wird nach dem Recht durchgeführt, in dem Du vollstrecken willst. Somit gilt für die ZV, wenn Du in den Niederlanden vollstreckst auch niederländisches Recht.

Weitere Informationen findest du hier: http://ec.europa.eu/civiljustice/enforc ... net_de.htm
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