Hallo Ihr Lieben,
habe mal eine Frage: Habe MB gegen 2 Schuldner als Gesamtschuldner gemacht. Nun hat ein Schuldner die EV abgegeben.
Soll ich gegen diesen einen VB beantragen?
Den VB gegen den Schuldner, der noch nicht die EV abgegeben hat, habe ich schon. Da könnte ich schon vollstrecken.
Wie würdet Ihr vorgehen?
LG Tinili
VB Gesamtschuldner
SElbstverständlich die Titulierung vollständig machen = VB beantragen!
Gegen den anderen Schuldner vollstrecken.
Gegen den anderen Schuldner vollstrecken.
Ja, da schließ ich mich an ... der Titel ist wichtig, dann haste 30 Jahre Zeit zum vollstrecken - vielleicht kommt der Schuldner ja nochmal zu unverhofftem Reichtum ...
[b][color=#8000BF]LG Sylke[/color][/b]
[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]
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