MB gegen Firma "Ltd" mit Sitz in England

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wifey
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#1

06.12.2005, 14:07

Hallo !!!

Welcher Zwangsvollstreckungsexperte kann mir hier helfen?

Soll einen MB gegen eine Firma "xy Limited", Anschrift in Nürnberg, Sitz in Birmingham machen.
Was muß ich tun???
Viele Grüße

ich
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happykitcat
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#2

06.12.2005, 14:32

Hi Tanja,

nach meinem Kenntnisstand entspricht eine Ltd einer GmbH und sollte dementsprechend im HR eingetragen sein.

Ich würde an deiner Stelle mal beim HR in Nürnberg anrufen, ob die Niederlassung oder Filiale dort eingetragen ist. Und dann würde ich den MB gegen die Niederlassung in Nürnberg versuchen zu erwirken.

Aber vielleicht hat hier noch jemand etwas mehr Ahnung von diesem speziellen Problem.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :xd
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Andreas

#3

06.12.2005, 14:45

Achduliebegüte :xlol

Wir hatten mal was in der Art gegen eine niederländische B.V. (= GmbH), ist allerdings schon ein paar Jahre her.

Da es die Gesellschaftsform B.V. in Deutschland nicht gibt, haben wir es als Phantasiebezeichnung ausgelegt und gegen den in Deutschland Verantwortlichen als Einzelunternehmung einen MB / VB erwirken können.

So konnten wir ins Privatvermögen desjenigen vollstrecken, der gedacht hat, er säße sicher im Ausland :wink:

Aber wie Katja sagt:

Beim Handelsregister nachfragen dürfte die sicherste Methode sein. Vielleicht auch einmal das Mahngericht anrufen ? Die können bestimmt spontan sagen, wie's am besten wäre.
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wifey
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#4

06.12.2005, 14:52

Hallo Ihr 2 !!

Also in Nürnberg brauch ich nicht anrufen - die Info, dass die da nicht eingetragen sind habe ich leider schon.
Sitz ist definitiv (nur) Birmingham *grrrrrrrrrr*

Die einzige Hoffnung, die ich noch habe, ist die, dass wir vielleicht über den Erfüllungsort noch was gedreht bekommen.

Es ist doch zum :heul
Viele Grüße

ich
Andreas

#5

06.12.2005, 16:30

Wenn die ne Anschrift in Nürnberg haben - haben die denn den Auftrag aus Nürnberg raus erteilt ? Dann würde ich mal MB gegen die Firma mit Sitz in Nürnberg machen. Frage ist natürlich, wen als Verantwortlichen angeben.

Wenn es ins streitige Verfahren gehen sollte, PN an mich, dann krame ich mal die alte Akte hier raus, und schicke dir eine geschwärzte Urteilskopie. Da stand, glaube ich, ne recht brauchbare Begründung dafür drin, daß die deutsche NL haftet.
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wifey
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#6

06.12.2005, 16:47

Hi Andreas, :opi

die Anschrift (und Bestellung) kommt schon aus Nürnberg und GF wohnt auch da - Sitz ist aber England. AG Hagen möchte entweder nen deutschen Gerichtsstand bzw. die Gerichtsstandsvereinbarung, dass es PB ist - habe ich aber nicht.
Habe jetzt erst mal beschlossen, dass die nochmals in Nürnberg anrufen (bzw. ein Schreiben hinschicken), dass wir auch kein Problem haben, die in England zu verklagen .... und die Kosten .... muß natürlich der Schuldner zahlen ;-)
Es geht nämlich um einen wunderbaren Wert von knapp 140,00 € (das ist doch der galoppierrende Wahnsinn).

BTW: ne geschwärzte Urteilskopie zu Auslandssachen nehme ich immer / habe ich hier schließlich immer mal wieder. :omi
Viele Grüße

ich
Andreas

#7

07.12.2005, 09:55

Hallo Wifey,

ich habe das Urteil eben mal rausgesucht und eine KOpie für Dich gemacht. Allerdings ist es von den Entscheidungsgründen her alles andere als ergiebig, wie ich gesehen habe.

Es steht nämlich nichts davon drin, daß der Beklagte als Inhaber / GF der Firma XYZ B.V. in Anspruch genommen wurde.

Verfahrensablauf war aber folgender, was als Argumentationshilfe geholt werden könnte :

Der Beklagte hatte zunächst im Namen einer niederländischen GmbH, der XYZ B.V., Aufträge an unsere Mandantin erteilt, dann aber nicht bezahlt.

Wir haben dann MB gegen die BV, vertr. d. d. Inhaber Herrn XXX, mit deutscher Adresse beantragt. Daraufhin Widerspruch.

Im streitigen Verfahren berief sich der Beklagte dann darauf, die B.V. habe Aufträge nur für Kunden der B.V. an die Klägerin vermittelt, die Rechnungen seien weder von ihm noch von der B.V. zu zahlen.

Das Gericht hat den Beklagten dann persönlich (wohl als Einzelunternehmer) verurteilt, zu zahlen.

AG Kassel, Urt. v. 6.8.2001, 412 C 609/01

Ich kann es mir nur so erklären, daß das deshalb so ausgeurteilt wurde gegen ihn persönlich, weil es die Rechtsform B.V. in Deutschland nun mal nicht gibt und es sich deshalb um eine Phantasiebezeichnung einer Einzelunternehmung handelt.

Wenn du es willst, schick mir bitte per PN deine Fax-Nr., dann sende ich es dir zu. Sind 3 Seiten insgesamt.
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darksky
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#8

27.01.2007, 13:46

Hi, ich will dir ja keine Angst machen, aber solche Firmen werden häufig in England zwangsgelöscht, da sie Auflagen (zb halbjährlich geschäftsbericht einreichen ect.) nicht erfüllen.

Eigentl. muss du nach birmigham schreiben.
Wir hatten in der kanzlei auch schon 2 ltd die ihren sitz in birmingham hatten. Beide zwangsgelöscht. Pech für den Gläubiger. :evil: Wir empfehlen unseren Großmandanten daher nur noch gegen vorkasse an eine ltd zu liefern.

Ich wünsch dir viel Erfolg!
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Sandra86
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#9

29.01.2007, 21:35

Leider haben wir mit den "Ltd" Firmen schon einiges durch auf arbeit.

Meistens haben die ja ihren sitz in England, und die Geschäftsführer (weiß jetzt nicht wie die genaue bezeichnung ist) konnten wir bisher nie finden. Unser RA ist auch teilweise mal hingefahren zu den Geschäftsstandorten, wo dann natürlich nie jemand war, der irgendwas mit der Firma zu tun hatte.

Mir kommen diese Firmen irgendwie immer spanisch vor.. mh..

LG

Sandra
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wifey
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#10

29.01.2007, 22:39

aber doch nur, wenn die englischen Firmen, die Dir spanisch vorkommen, nen französischen Geschäftsführer haben - oder? ;-)
Viele Grüße

ich
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