Mandant hat für heute die Vorlage eines rumänischen Schiedsgerichtsurteil angekündigt und möchte, dass wir daraus vollstrecken.
Frage:
Kann / muss ich das Urteil wie ein "normales" ausländisches Urteil beim hiesigen Landgericht für vollstreckbar erklären lassen (mit oder ohne Übersetzung?) und kann ich dann daraus ganz normal die ZV betreiben.
Oder muss ich bei einem solchen Schiedsgerichtsurteil noch was beachten?
rumänischer Schiedsgerichtstitel - ZV?
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Gilt dafür nicht das New Yorker Übereinkommen von 1958?
http://www.dis-arb.de/materialien/konvention58.html
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