folgender Sachverhalt:
VB gegen Schuldner
hiergegen hat er Einspruch eingelegt, so dann erging Anerkenntnis, dass VB aufrecht erhalten bleibt.
Zudem liegt ein KfB bezüglich weiterer Kosten vor.
ZV war erfolglos. Danach meldet sich eine Firma (unselbständige Niederlassung), dass sie die Forderung übernimmt und bezahlt. Firmensitz = Privatwohnung des Schuldners.
Der Hauptsitz der Firma ist in Österreich (Gründerin ist aus dem Ausland, also nicht aus Österreich und der Schuldner ist dort Kommanditist. Die Firma hat nur einen Mitarbeiter. Die Inhaberin der Firma hat auf dem Brief unterschrieben, leider finde ich keine Dame mit dem entsprechenden Namen in 50 km Umkreis im Telefonbuch.
Die Firma in Österreich hat keine Telefonnummer, daher gehe ich davon aus, dass es sich um eine Briefkastenfirma handelt.
Wenn ich hier Vollstrecken will, muss ich dann auch den Titel für vollstreckbar erklären lassen ? Wenn ja, alle 3 (VB, Anerkenntnis und KfB) ?
ZV Drittschuldner ist in Österreich
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Kann man bei der Frage davon ausgehen, dass der Wohnsitz des Schuldners in Deutschland ist???
Gegen die Firma kannst Du nicht vollstrecken, da Du keinen Titel gegen die Firma hast. Wenn der Schuldner allerdings Kommanditist ist haftet er mit der zu erbringenden Stammeinlage (die wahrscheinlich noch nicht gezahlt ist). Die könntest Du pfänden.
Gegen die Firma kannst Du nicht vollstrecken, da Du keinen Titel gegen die Firma hast. Wenn der Schuldner allerdings Kommanditist ist haftet er mit der zu erbringenden Stammeinlage (die wahrscheinlich noch nicht gezahlt ist). Die könntest Du pfänden.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Ja der Schuldner ist wohnhaft in Deutschland und ist Kommanditist. Aber er hat auch - bevor er bei der Firma angefangen hat - die e.V. abgegeben, dieses Protokoll liegt mir aber noch nicht vor.