In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Annes_2701
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#1
10.09.2009, 16:19
Irgendwie hängts heute...
Kann mir jemand sagen, ob ich im Forderungskonto die Gerichtskosten für Antrag MB und Mahnkosten verzinsen muss?
Oder nur die Haupftforderung verzinsen?
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
Anne
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Bibi
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#2
10.09.2009, 16:20
Die gesamten Kosten des MV sind zu verzinsen, also auch die GK. Mahnkosten sind Nebenforderungen und werden m. E. nicht verzinst.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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Silvia
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#3
10.09.2009, 18:47
Hallo,
ab dem Datum des Vollstreckungsbescheids sind die Gebühren sowie die Gerichtskosten des Mahnverfahrens verzinslich. Dies müsste aber auch auf der rechten Seite des VB ganz unten stehen, falls nicht, wurde dies mit dem Antrag auf Erlass des VB nicht beantragt, dann dürfen diese nicht verzinst werden.
Mahnkosten sind normalerweise nicht verzinslich.
Bezüglich der Verzinsung müsste sich aber auch alles aus dem VB ergeben !
LG Silvia
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Sylvia1964
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#4
10.09.2009, 21:10
100%-ige Zustimmung an eine "Fast-Namensvetterin".
Sylvia
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Annes_2701
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#5
11.09.2009, 08:30
Ich danke Euch für Eure Antworten, hätte ich einen VB wäre es ja einfach, aber soweit sind wir noch nicht.
Haben MB beantragt, jetzt Widerspruch Schuldner.
Soll nochmals ein Aufforderungsschreiben mit Forderungsaufstellung übersenden (so als letzte Chance vor gerichtl. Verfahren). Ja und da hängst bei mir irgendwie....
Anne
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jenniver
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#6
11.09.2009, 09:36
Wenn du noch keinen VB hast, kannst du nur die HF verzinsen. Die Kosten des Mahnverfahrens inkl. GK sind erst ab Erlass des VB zu verzinsen.