Europäischer Zahlungsbefehl aus dem Ausland - ZV in D...

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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katha71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 14.07.2009, 17:01

#1

22.07.2009, 16:11

Hallo,

wir haben hier einen Europäischen Zahlungbefehl aus dem Ausland (Polen) gegen eine in Deutschland ansässige Firma. Wurde von einem polnischen Gericht erstellt und mit Rechtskraftvermerk versehen.

Müssen wir den noch durch vereidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzen lassen?

Oder können wir den so wie er ist ist dem deutschen Gerichtsvollzieher am Sitz des Schulndner übergeben, also zustellen und vollstrecken lassen?

Ich kann zwar einges im Internet finden, aber da geht es um Beantragung eines solchen Titels im Ausland, und nicht um Vollstreckung aus einem ausländischen Titel im Inland...

Danke für Eure Tipps!


Mit lieben Grüßen


Katha
maxe
Forenfachkraft
Beiträge: 170
Registriert: 03.10.2007, 14:50

#2

22.07.2009, 17:16

Ja, in dieser Richtung findet man nicht viel

Unter http://www.mittlerer-niederrhein.ihk.de ... eywordOID=

findet man:

"...Für die Vollstreckung muss dem zuständigen Vollstreckungsorgan eine Ausfertigung des Zahlungsbefehles und unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung in einer zugelassenen Amtssprache des Landes, in dem vollstreckt werden soll, vorgelegt werden. Eine inhaltliche Prüfung des Anspruches erfolgt weder durch das Amtsgericht, noch durch das Vollstreckungsorgan. ..."

Eventuell einmal einen Gerichtsvollzieher fragen?
Mit freundlichen Grüßen
Maxe


“[color=#0040FF]Bei der nächsten Sintflut wird Gott nicht Wasser, sondern Papier verwenden.” Romain Gary (frz. Pilot, Schriftsteller und Diplomat)[/color]
Ernie

#3

22.07.2009, 17:39

Vielleicht hilft Dir diese Seite etwas weiter: http://ec.europa.eu/civiljustice
katha71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 14.07.2009, 17:01

#4

23.07.2009, 10:47

Hallihallo,

danke für die Antworten. Na gut, dann muss wohl ein OGV kontaktiert werden..


Liebe Grüsse


Katha
Stubbi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 15.09.2009, 17:30

#5

22.09.2009, 17:21

hilfe...
Habe einen euopäischen MB beantragt gegen Schuldner in Luxemburg. Der hat Widerspruch eingelegt. Unser Korrespondenzanwalt aus Luxemburg sagt, wir könnten, da der Schuldner ja Widerspruch eingelegt hat und es nun in das streitige Verfahren übergeht, das Verfahren in Deutschland führen. Welches Gericht ist zuständig?? Wedding? (Gläubigerin wohnt in Deutschland)
Danke ihr lieben.. . ich hasse erup. MB´s...
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
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#6

05.10.2009, 23:19

Hallo Stubbi,

Frage ist kurz zuvor schon beantwortet :-)
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