Pfändung Vermögen im Ausland/Schuldner lebt in Deutschland

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tina_koeln
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#1

17.06.2009, 12:53

Mein Schuldner lebt in Deutschland. In seiner eidesstattlichen Versicherung hat er angegeben, dass er einen Arbeitgeber mit Sitz in England hat. Sein Konto wird ebenfalls in England geführt. Meines Erachtens müsste sowohl die Kontopfändung als auch die Lohnpfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss möglich sein. Hat jemand schon einmal ausländisches Vermögen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet? Was ist ggf. zu beachten und mit welchen Kosten (z.B. Übersetzungs- und Zustellunskosten) ist zu rechnen?
Wie sind die Aussichten, das ausländische Drittschuldner aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auch tatsächlich Zahlungen leisten?
Ernie

#2

17.06.2009, 18:48

Wenn das Konto in England geführt wird: Wie bekommt der in Deutschland lebende Schuldner sein Geld? Hat die englische Bank hier eventuell eine Filiale?
Phönix
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#3

18.06.2009, 07:45

Genau, wie kommt der Schuldner an sein Geld?

Was Du auf jeden Fall schon mal machen könntest und Dir auch für Ende Dezember vormerken kannst: Pfändung beim Finanzamt. Ich glaube, hier greift das Doppelbsteuerungsabkommen. Hab ich selbst noch nie gemacht, aber Mustertext habe ich wahrscheinlich hier im PC...
VG Phönix

[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)

Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
tina_koeln
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#4

18.06.2009, 15:46

Ernie hat geschrieben:Wenn das Konto in England geführt wird: Wie bekommt der in Deutschland lebende Schuldner sein Geld? Hat die englische Bank hier eventuell eine Filiale?
tina_koeln
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#5

18.06.2009, 15:49

das ist im Zeitalter des www und des online bankings überhaupt kein Problem. Er überweist einfach online auf ein deutsches Konto. Entweder auf eins eines/r Bekannten oder auf eins, das er in der eidesstattlichen Versicherung nicht angegeben hat.
tina_koeln
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#6

18.06.2009, 15:53

Ich möchte aber sein Gehalt und sein Kontoguthaben pfänden, weil das deutlich mehr bringt, als die Pfändung eines evtl. Erstattungsanspruches. Gibt es niemanden, der so etwas schon einmal gemacht hat? :cry:
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