Europäischer Zahlungsbefehl

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avors
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#1

06.04.2009, 16:42

Hallo zusammen,

ich muss mich mal an Euch wenden bzgl. des Zahlungsbefehls da ich bei der Beantragung doch noch einige Hilfe brauche.

Das Formular A habe ich soweit vorliegen. Dort fängt es bereits bei der Eintragung des Gerichts an. Welches Gericht muss ich eintragen, wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen habe, dies dürfte doch AG Wedding sein oder? Alles andere habe ich - so glaube ich zumindest - korrekt eingetragen.

Finde dieses Formular sehr kompliziert und umständlich. Hat jemand evtl. so eine Art Muster und könnte es mir zuschicken. Leider konnte ich im Netz kein Beispiel finden und bin jetzt doch arg verunsichert, ob ich alles richtig gemacht habe.

Vielen Dank!

LG avors
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A.J.
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#2

06.04.2009, 17:05

Hallo,

also ich weiß nur, dass wenn der Antragsteller seinen Sitz oder Wohnsitz außerhalb der BRD hat, dass AG Wedding seit 12.12.2008 in 13343 zuständig ist. Die Anträge können beim AG Wedding, Zentrales Mahngericht 13343 Berlin eingereicht werden.

Ich hoffe, dass hilft Dir ein bisschen.
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avors
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#3

08.04.2009, 07:59

Danke erst mal für Deine Antwort!

Allerdings bin ich etwas verwirrt... Ist der Zahlungsbefehl nicht gerade für die Antragsteller mit Wohnsitz in der BRD gedacht?! Leider gibt es nur sehr wenige Informationen bzw. finde ich kein ausgefülltes Muster, woran ich mich mal orientieren kann.

Habe ungefähr 10 Akten, in welchen dieser Zahlungsbefehl nun angewendet werden muss und es auch (zum Glück) eine Gerichtsstandsvereinbarung für Deutschland gibt. Habe einfach Angst etwas falsch zu machen und dass man das nachher nicht mehr "reparieren" kann.
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Flora
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#4

21.04.2009, 14:19

Hallo avors,
unter

http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... av.de.html

findest Du alles, was mit dem Europäischen Zahlungsbefehl zu tun hat. Dort findest Du auch eine Erklräung zum Ausfüllen des Formulars. Ggfs. kannst Du auch mal auf

http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... dex_de.htm

nachlesen.

Der Europäische Zahlungsbefehl macht allerdings nur dann Sinn, wenn Dein Schuldner außerhalb Deutschlands wohnt oder seinen Firmensitz hat.

Viele Grüße

Flora
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avors
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#5

28.04.2009, 10:14

Hi Flora,

danke für Deinen Tipp, werde mich jetzt nochmal ransetzen. Hatte die letzte Woche Urlaub und kann jetzt neu durchstarten... ;-)

"Meine" Schuldner sitzen in ganz Europa... aber es gibt eine Gerichtsstandsvereinbarung (sind Geschäftsleute). Hoffe, ich krieg´s jetzt endlich hin...

Danke!
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