Seite 1 von 2

Habe einen Titel um in den Niederlanden zu vollstrecken

Verfasst: 18.03.2009, 12:01
von maulenta
Wir haben einen Titel, mit dem wir (laut Auskunft d. Rechtspflegers) in den Niederlanden vollstrecken können. (der Gegner wohnt dort)

Wie mach ich das?

Ist da Anwaltszwang?

Ist das alles teuer?

Habe 0 Ahnung und wäre für Hilfe SEHR dankbar!

Grüßle,
Maulenta

Verfasst: 18.03.2009, 13:23
von joy1980
Hallo,

soweit ich weiß, brauchst Du die Vollstreckungsunterlagen nur an den in den Niederlanden dafür zuständigen Gerichtsvollzieher schicken.

Für die Zustellung des Titels fallen an Gerichtsvollzieherkosten ca. 83,00 € an. Für die Vollstreckung ca. 150,00 €.

Verfasst: 18.03.2009, 13:54
von maulenta
Danke für die Antwort!

Woher weiß ich denn, welcher GV zuständig ist?
Muss ich diesem nicht einen ZV-Auftrag schicken?
Reicht es, wenn ich einfach nur die Unterlagen "mit der Bitte um Vollstreckung" übersende?

Lieben Gruß,
Maulenta

Verfasst: 18.03.2009, 13:55
von Pepples
:hm ist schon ne Weile her, dass wir mal was in den Niederlanden hatten, aber damals musste der Titel dort nochmals zugestellt und durch das zuständige Gericht anerkannt werden.
Wir haben das und auch die Vollstreckung aber nicht selbst gemacht, sondern einem Anwalt gegeben. Da wir recht grenznah sind, hatten wir einen Anwalt der deutsch sprach (kam von hier), aber Kanzlei in den Niederlanden hatte.

Verfasst: 18.03.2009, 14:07
von wifey
Aber war es nicht mal so, dass Kosten, die durch die ZV in den NL entstehen nicht vom Schuldner erstattet werden, sondern zu 100 % vom Gläubiger zu tragen sind???

Verfasst: 18.03.2009, 14:16
von maulenta
Aber war es nicht mal so, dass Kosten, die durch die ZV in den NL entstehen nicht vom Schuldner erstattet werden, sondern zu 100 % vom Gläubiger zu tragen sind???
Aber warum denn? Was kann denn der arme Gläubiger dafür, wenn der rechtsmäßig verurteilte Schuldner im Ausland ist?

Verfasst: 18.03.2009, 14:24
von Pepples
weil das Recht in den Niederlanden nunmal nicht mit dem deutschen identisch ist. Dafür sollen die aber eine bessere Erfolgsquote haben.

Das könnte durchaus sein wifey, aber ist hier schon zu lange her, ich kriegs nimmer zusammen.

Verfasst: 18.03.2009, 14:30
von wifey
wir haben unsere NL Sachen damals immer direkt an NL-Anwälte gegeben - da waren die ZV-Kosten sowieso eher belanglos .... aber ich meine wirklich, NL wäre da sehr schuldnerfreundlich :-(

Verfasst: 18.03.2009, 17:09
von joy1980
:zustimm Kosten muss der Gläubiger tragen.

Über google.de habe ich ein Verzeichnis mit den zuständigen Gerichtsvollzieher des Bezirks, wo unser Schuldner wohnt gefunden. Vielleicht einfach mal da suchen und anrufen. So habe ich es gemacht.

Verfasst: 18.03.2009, 17:34
von Dodo1706
Musste aber net erst vorher nen Eurpäischen Vollstreckungstitel draus machen?