Wir haben einen Titel, mit dem wir (laut Auskunft d. Rechtspflegers) in den Niederlanden vollstrecken können. (der Gegner wohnt dort)
Wie mach ich das?
Ist da Anwaltszwang?
Ist das alles teuer?
Habe 0 Ahnung und wäre für Hilfe SEHR dankbar!
Grüßle,
Maulenta
Habe einen Titel um in den Niederlanden zu vollstrecken
Hallo,
soweit ich weiß, brauchst Du die Vollstreckungsunterlagen nur an den in den Niederlanden dafür zuständigen Gerichtsvollzieher schicken.
Für die Zustellung des Titels fallen an Gerichtsvollzieherkosten ca. 83,00 € an. Für die Vollstreckung ca. 150,00 €.
soweit ich weiß, brauchst Du die Vollstreckungsunterlagen nur an den in den Niederlanden dafür zuständigen Gerichtsvollzieher schicken.
Für die Zustellung des Titels fallen an Gerichtsvollzieherkosten ca. 83,00 € an. Für die Vollstreckung ca. 150,00 €.
Liebe Grüße :pcwink
Danke für die Antwort!
Woher weiß ich denn, welcher GV zuständig ist?
Muss ich diesem nicht einen ZV-Auftrag schicken?
Reicht es, wenn ich einfach nur die Unterlagen "mit der Bitte um Vollstreckung" übersende?
Lieben Gruß,
Maulenta
Woher weiß ich denn, welcher GV zuständig ist?
Muss ich diesem nicht einen ZV-Auftrag schicken?
Reicht es, wenn ich einfach nur die Unterlagen "mit der Bitte um Vollstreckung" übersende?
Lieben Gruß,
Maulenta
- Pepples
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ist schon ne Weile her, dass wir mal was in den Niederlanden hatten, aber damals musste der Titel dort nochmals zugestellt und durch das zuständige Gericht anerkannt werden.
Wir haben das und auch die Vollstreckung aber nicht selbst gemacht, sondern einem Anwalt gegeben. Da wir recht grenznah sind, hatten wir einen Anwalt der deutsch sprach (kam von hier), aber Kanzlei in den Niederlanden hatte.
Wir haben das und auch die Vollstreckung aber nicht selbst gemacht, sondern einem Anwalt gegeben. Da wir recht grenznah sind, hatten wir einen Anwalt der deutsch sprach (kam von hier), aber Kanzlei in den Niederlanden hatte.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Aber warum denn? Was kann denn der arme Gläubiger dafür, wenn der rechtsmäßig verurteilte Schuldner im Ausland ist?Aber war es nicht mal so, dass Kosten, die durch die ZV in den NL entstehen nicht vom Schuldner erstattet werden, sondern zu 100 % vom Gläubiger zu tragen sind???
- Pepples
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weil das Recht in den Niederlanden nunmal nicht mit dem deutschen identisch ist. Dafür sollen die aber eine bessere Erfolgsquote haben.
Das könnte durchaus sein wifey, aber ist hier schon zu lange her, ich kriegs nimmer zusammen.
Das könnte durchaus sein wifey, aber ist hier schon zu lange her, ich kriegs nimmer zusammen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Kosten muss der Gläubiger tragen.
Über google.de habe ich ein Verzeichnis mit den zuständigen Gerichtsvollzieher des Bezirks, wo unser Schuldner wohnt gefunden. Vielleicht einfach mal da suchen und anrufen. So habe ich es gemacht.
Über google.de habe ich ein Verzeichnis mit den zuständigen Gerichtsvollzieher des Bezirks, wo unser Schuldner wohnt gefunden. Vielleicht einfach mal da suchen und anrufen. So habe ich es gemacht.
Liebe Grüße :pcwink
Musste aber net erst vorher nen Eurpäischen Vollstreckungstitel draus machen?