In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Knubbel
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#1
16.12.2008, 13:07
Hallo zusammen!
Erstmal kurz zum Sachverhalt. Unser Mandant ist selbstständiger Elektriker und für ein Bauvorhaben hier in Dtl. für eine tschechische Firma tätig geworden. Die gestellte Rechnung wurde nicht bezahlt. In dem geführten Rechtsstreit ist durch das AG Ulm ein VU ergangen. Da uns Kontoverbindungen hier in Dtl. bekannt waren, hab ich erstmal Vorpfändungen rausgeschickt. Hierauf hat sich aber bis jetzt niemand gerührt, so dass nun der PfÜB hinterher muss. Kann mir jemand sagen, welches nun das Vollstreckungsgericht ist? Die Firma hat auch eine Zweigniederlassung hier in Dtl. Der Schriftwechsel wurde aber immer mit der Hauptniederlassung in Tschechien geführt.
Danke schonmal
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katuscha
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#2
16.12.2008, 13:54
Ich hatte gestern die gleiche Frage, als Antwort habe ich §§ 828, 23 ZPO bekommen.
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zenzi75
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Knubbel
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#4
17.12.2008, 15:17
Danke. Werd mal sehen, was ich rauskriege.