Anforderung einer Titelkopie beim Gläubiger

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rfw07
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#1

13.11.2008, 19:46

Hi,
ich habe einen Mandanten gegen dem ein VB vorliegt. Leider weiß er nicht was das war und hat auch keine Unterlagen, geschweige denn seine Ausfertigung des VBs. (verstehe ich zwar nicht, aber gut er hat halt nichts).

Jetzt will er den auf jeden Fall aus der Welt haben, dass heißt bezahlten.

Ich habe jetzt versucht bei den gegenerischen Anwälten die Kopien der ZV-Unterlagen (GVZ-Mitteilungen, EMA-Mitteilungen o.ä.) nebst Kopie des Titels. Leider erhalte ich nichts von diesem. Mit der Begründung auf der Forderungsaufstellung steht alles. Leider ist diese mehr als unübersichtlich.


Meine Frage ist jetzt. Kann ich den Gläubiger bzw Vertreter "zwingen" mir die Kopien zu überreichen bzw. per Email zu schicken? Gibt es hier eine Vorschrift?

Vielen Dank schon mal in Voraus :dankeschoen
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charly03
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#2

13.11.2008, 19:57

Erstmal herzlich :welcome hier..

Ich würde die Unterlagen, wie z. B. GV-Mitteilungen oder EMA-Auskünfte (selbst Kopien) auch nicht übersenden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als Gläubiger verpflichtet bin, dem Schuldner ne Ablichtung des Titels zu schicken.. Meiner Meinung nach sollte die Forderungsaufstellung reichen. Was ist denn unübersichtlich daran?
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Bino
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#3

13.11.2008, 20:18

Also zwingen kann man den Gegner wahrscheinlich nicht. Aber eigentlich dürfte es ja im Interesse des Gläubigers sein, wenigstens eine Titelkopie zu übersenden. Aber ihr könnt ja auch mal beim Gericht anrufen und von dort eine Kopie anfordern. Das Mahngericht müsste ja bekannt sein und anhang der Parteibezeichnungen finden die das doch in ihrer Generalprozessliste. Vielleicht kann man dann auch die Forderungsaufstellung nachvollziehen.
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Kimmy

#4

13.11.2008, 20:22

wenn sich der Gläubigervertreter so quer stellt - naja, eine Kopie des Titels könnte er ja schon rausrücken, in Anbetracht dessen, dass eine Zahlung avisiert wird ... - würde ich auch beim Gericht nach einer Ausfertigung fragen. Der Schuldner braucht ja eine und dann sagt man einfach gegenüber dem Gericht, dass der Titel verloren gegangen ist.
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Soenny
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#5

13.11.2008, 20:37

Kopie des Titels schicke ich auch raus, wenn der Schuldner oder dessen Vertreter mitteilen, daß dieser nicht vorliegt und die Forderung ausgeglichen wird. Liegt doch im eigenen Interesse bzw. im Interesse des Mandanten und läßt nicht den Verdacht aufkommen, daß irgendetwas nicht stimmen könnte ;) Sofern weitere Belege gefordert werden, übersende ich diese, wenn der Schuldnervertreter die Kostenübernahme erklärt für die Kopien, auch kein Problem. Zur Not können die auch im Büro eingesehen werden.
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#6

13.11.2008, 21:02

Hi,
danke euch für die Antworten, habe jetzt auch erst gesehen, dass es das falsche Forum ist (ZV mit Auslandsbezug) aber naja. Übe noch :o)

Ich sehe das auch so, dass der Gläubigerseite ja nichts passieren kann, wenn Sie mir einfach mit Belegen die Forderungsaufstellung untermauert. Es hat echt den Anschein, die verheimlichen was. Ich werde wahrscheinlich eine Kopie des VBs anfordern müssen beim AG. Kostet das noch extra?

Also vielen Dank nochmal und ich hoffe ich finde mehr Zeit hier zu schreiben und auch mal Tipps zu geben

Bis denni
Kimmy

#7

14.11.2008, 07:39

wenn das was kostet, dann wie für den Gläubiger € 15,00.
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Soenny
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#8

14.11.2008, 07:48

Warum für den Gläubiger? Sie möchte für den Schuldner eine Abschrift ;) Und warum 15 €?
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Kimmy

#9

14.11.2008, 08:02

Wenn die Anforderung des Titels etwas kostet, dann wird der Schuldner für diese Zweitausfertigung genauso viel berappen müssen, wie dies der Gläubiger in solchen Fällen (weitere vollstreckbare Ausfertigung) auch tun muss. Und das sind 15,00 € (Nr. 2110 KV GKG).
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butterflybabe
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#10

14.11.2008, 09:12

Nach § 305 InsO (soweit ich jetzt auswendig weiß) ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner eine detaillierte Forderungsufstellung zu übersenden. Hier müsste man mal im Kommentar nachlesen, wie diese auszusehen hat und könnte dann auch entsprechend reklamieren.

Hast du's denn schon versucht, telefonisch weiterzukommen?
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