Hallo,
vor Jahren habe ich auf einem Seminar gehört, dass man beim Prozessgericht der 1. Instanz beantragen kann, dass dieses Botschaft oder Konsulat in dem jeweiligen Land gem. § 791 ZPO beauftragt, die Vollstreckung aus dem deutschen Titel vorzunehmen. Heute wollte ich das mal ausprobieren und musste feststellen, dass dieser § inzwischen weggefallen ist. Wie geht man denn nun am Besten vor (Frankreich)? Einen französischen Anwalt zu beauftragen, Titel übersetzen zu lassen und vom französischen Gericht für vollstreckbar erklären zu lassen, ist uns zu teuer und zu aufwändig. Die Forderung ist nicht allzu hoch und der Schuldner ist wohl eh' klamm. Gibt es einen einfacheren, kostengünstigen Weg?
Viele Grüße
Abi
Vollstreckung in Frankreich
Siehe hierzu die Seite des Europäischen Justiziellen Netzes:
http://ec.europa.eu/civiljustice/enforc ... fra_de.htm
und die Regelungen des EuGVO.
Um anerkannte Übersetzungen wird man aber nicht herumkommen können.
http://ec.europa.eu/civiljustice/enforc ... fra_de.htm
und die Regelungen des EuGVO.
Um anerkannte Übersetzungen wird man aber nicht herumkommen können.
Mit freundlichen Grüßen
Maxe
“[color=#0040FF]Bei der nächsten Sintflut wird Gott nicht Wasser, sondern Papier verwenden.” Romain Gary (frz. Pilot, Schriftsteller und Diplomat)[/color]
Maxe
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 171
- Registriert: 10.01.2007, 15:09
Also wir haben eine Kanzlei in Frankreich beauftragt.
Diese sollte uns vorher allerdings mitteilen, was wir noch machen müssen, wie hoch die Kosten sind usw. Die deutschsprachigen Anwälte haben wir über die RA-Kammer erfahren.
Ich denke, dass ist erst mal der einfachste Weg. Die wissen was zu tun ist. Wenn die die Kosten dann mitteilen und die sind zu hoch, dann kann man ja immer noch entscheiden, ob man das machen will oder nicht.
Diese sollte uns vorher allerdings mitteilen, was wir noch machen müssen, wie hoch die Kosten sind usw. Die deutschsprachigen Anwälte haben wir über die RA-Kammer erfahren.
Ich denke, dass ist erst mal der einfachste Weg. Die wissen was zu tun ist. Wenn die die Kosten dann mitteilen und die sind zu hoch, dann kann man ja immer noch entscheiden, ob man das machen will oder nicht.
- schneewittchen1984
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- Registriert: 01.06.2007, 13:08
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: im schönen Badnerland
Hier ist auch ne super Site über die man Anwälte im Ausland suchen kann, hat mal jemand aus m Forum gepostet... https://www.bfai.de/DE/Navigation/Daten ... -node.html
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 31.05.2005, 22:43
- Wohnort: Emmendingen
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Hallo Abigail, vielleicht findest du hier mehr Antwort....
http://www.juraforum.de/lexikon/Europ%C ... kungstitel
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nach dem Motto:
Sollten Sie Rückfragen haben, so brauchen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker zu konsultieren... sondern [b]wir[/b] stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
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