Mahnverfahren gegen 3 Gegner

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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acilegna
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#1

16.08.2008, 17:43

Hallo,

brauche mal wieder Eure Hilfe:

Wir haben eine Forderung in Höhe von 15.000,00, die unsere Mdtin von 3 verschiedenen Leuten anteilig aus einem GbR-Vertrag zu bekommen hatte, also von jedem einzelnen nur 5.000,00.

Die frühere Angestellte meines Chefs hat 3 Mahnbescheide gegen 3 Leute gemacht, also jeweils über 5.000,00, € so dass nun auch 3 x Gebühren + GK entstanden sind.

Ich würde gern für mich wissen, ob dies so korrekt war und ob ich auch 3 x Gebühren abrechnen könnte oder ob man dies anders hätte regeln müssen, so daß nur einmal Gebühren entstehen.

Vielen Dank
Luisa123456
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#2

16.08.2008, 18:28

Hallo, wenn jeder der drei EUR 5.000,00 schuldet, kannst Du ja nur 3 x einen MB machen, weil diese ja nur einzeln haften und nicht als Gesamtschuldner. Anders wäre es, wenn die drei als Gesamtschuldner ingesamt EUR 15.000,00 schulden würden, dann wär es nur 1 MB.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
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charly03
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#3

16.08.2008, 19:01

:zustimm
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
acilegna
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#4

16.08.2008, 19:25

Vielen Dank!

acilegna
yuna89
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#5

17.08.2008, 10:57

:dafuer
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
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13
NORTHERN DINO
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#6

17.08.2008, 11:24

Lisa1977 hat geschrieben:Hallo, wenn jeder der drei EUR 5.000,00 schuldet, kannst Du ja nur 3 x einen MB machen, weil diese ja nur einzeln haften und nicht als Gesamtschuldner. Anders wäre es, wenn die drei als Gesamtschuldner ingesamt EUR 15.000,00 schulden würden, dann wär es nur 1 MB.
:good
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Findik
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#7

17.08.2008, 11:35

Ja, guter Beitrag. Finde ich auch :D .
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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