Monierung wegen vorgerichtlicher RA-Kosten

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hilfloserengel
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#1

21.07.2008, 12:24

Hallo,

hab ich eine Änderung verschlafen?

Ich habe Mahnbescheid beantragt, die vorgerichtlichen Kosten voll reingenommen (46,41 €) und daneben dann 16,25 €Minderungbetrag 3305. So habe ich es sonst auch gemacht. Gab nie ne Monierung nur jetzt.

Muss ich die 16,25 gleich von den 46,41 € abziehen? Und Minderungsbetrag weglassen?

Ich hoff, konnte meine Frage gut rüberbringen. Freu mich auf Antworten.

kg
Tigra
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#2

21.07.2008, 12:30

mit dem neuen mb per barcode oder dem alten formular?

evtl. ruf mal dort an, die klären dass meistens dann so, weil die lesmaschine da manchmal nen fehler reinhaut in der maschinellen bearbeitung!
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hilfloserengel
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#3

21.07.2008, 12:32

mit dem alten Formular
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AnFi
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#4

22.07.2008, 07:04

Ne, gab da keine Änderung.
Nimmst für den Minderungsbeträg die Hälfte aus der Geschäftsgebühr....

wie schon gesagt wurde, ruf einfach mal an und frag nach...
Liebe Grüße
AnFi
hilfloserengel
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#5

22.07.2008, 15:38

hihi ich bin ja nen Blondchen :) Er ist vorsteuerabzugsberechtigt. Das wurde bei der vorrichtlichen Rechnung nicht berücksichtigt, aber im MAhnbescheid.

Ich dake euch sehr herzlich
jenniver
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#6

22.07.2008, 15:43

Das wurde bei der vorrichtlichen Rechnung nicht berücksichtigt,
Wenn ihr die Rechnung an euren Mandanten - der vorstuerabzugsberechtigt ist - geschickt habt, war das ja auch richtig, dort die MWST hineinzurechnen. Du darst sie bloß nicht gegen den Gegner geltend machen.
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Kaddy
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#7

22.07.2008, 15:43

Das gleiche Problem hatte ich auch - hab auch übersehen das er vorsteuerabzugsberichtigt ist und hab mir den ganzen Tag den Kopf darüber zerbrochen... also mach dir nichts draus!
Jeder Mensch hat seine guten Seiten, man muss die schlechten nur umblättern...
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