Erst einmal Hallo, bin gerade auf diese Seite gestossen und kann Hilfe gebrauchen. Ich soll einen MB gegen eine Ltd. machen. Diese Ltd. hat eine Niederlassung in Deutschland. Leider ist diese jedoch nicht im deutschen HR eingetragen. In England ist sie - zumindest nach Auskunft eines Inkassobüros - eingetragen.
Jetzt meine Frage: Muss ich im MB die Hauptniederlassung angeben und bei welchem AG muss ich den MB dann beantragen?
Welche Frage sich mir da noch aufdrängt ist die, ob aus dem dann ergehenden Titel bei der Deutschen Niederlassung vollstreckt werden kann. Für Hilfe dankbar Gruß Jutta
Mahnbescheid ./. Ltd. die nicht im Deutschen-HR eingetragen
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Benutz mal die Suchfunktion (MB und Ltd) . Wir hatten das erst vor ein paar Tagen. !
(Die Sache mit dem Link funktioniert bei mir leider nicht)
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