Vollstreckbarerklärung ausl. Titel in Deutschland

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#1

16.07.2008, 16:58

Mein Chef hat mir einen Rechercheauftrag erteilt. Hier hat er mir lediglich die folgende Info gegeben:

Im Jahre 1958 ist in New York eine Vereinbarung getroffen worden, die regelt, wann und wie amerikanische Titel in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden.

Ende der Info.

Jetzt soll ich für ihn herausfinden, wie das nun ganz genau vonstatten geht.

Hat da jemand Ahnung von oder kann mir sagen, wo ich gucken kann?

Korrektur: Die "New Yorker Konvention" ist ein Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche - nicht ausländischer Titel.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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#2

16.07.2008, 17:35

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#3

17.07.2008, 12:54

Danke, Junge. Hab's mir ausgedruckt.

Weißt du zufällig, wie das dazugehörige Verfahren abläuft?
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Cora[/b][/i]

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#4

24.07.2008, 13:07

hey ... sorry für die Verspätung .... du meinst wo wie was du bentragen musst!? leider keine ahnung :sorry

ruf doch mal beim Justizministerium an ...


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#5

30.07.2008, 17:04

Hm.
Nach erneuter Besprechung mit meinem Chef geht es um vollstreckbare Titel im Allgemeinen - Scheidssprüche, Urteile, Beschlüsse, etc. aus irgendeinem Land, dass der New Yorker Konvention untersteht.

Ich brauche eine Apostille bzw. Legalisation der Urschrift bzw. einer amtlichen Übersetzung der Urschrift. So weit bin ich schon mal. Aber wie muss ein Antrag aussehen?
Brauch ich sonst noch was?
Ist dafür das LG des Schuldners zuständig?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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