Schuldner in Niederlanden - zu welchem Gericht der MB-Antrag

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Gast

#1

10.07.2008, 07:00

An welches Gericht richte ich meinen Mahnantrag, wenn der Gläubiger aus Deutschland kommt und der Schuldner aus den Niederlanden?
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Bibi
Kennt alle Akten auswendig
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#2

10.07.2008, 08:36

Hier mal die Ausfüllhinweise für MB-Anträge:

Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz/Sitz hat. Bitte beachten Sie die im Lande geltenden Verordnungen, die die Mahnverfahren aus den Bezirken mehrerer oder aller Amtsgerichte des Landes einem bestimmten Gericht zuweisen. Haben Sie Ihren Wohnsitz/Sitz im Ausland, ist für das Mahnverfahren das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

Es ist daher egal, wo der Schuldner seinen Sitz hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Also richtest Du den Antrag an das Mahngericht am Wohnort Deines Mandanten. Achte aber darauf, dass Du dem Mahngericht in einem gesonderten Schreiben mitteilst, dass Du einen als europäischen Vollstreckungstitel gekennzeichneten Mahn-/Vollstreckungsbescheid benötigst.

Vorher solltest Du beim Mdt. noch abklären, ob er die Übersetzung des MB wünscht, da das Mahngericht hiernach fragt. Der Schuldner kann die Annahme des MB nämlich verweigern, wenn dieser nicht übersetzt ist. Die Kosten für eine Übersetzung durch das Gericht liegen zumindest in Berlin bei ca. 400,00 Euro.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

10.07.2008, 08:37

Und der Thread hier ist von gestern, vllt. hilft der dir auch
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=369405#369405
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Mistfratz
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#4

10.07.2008, 08:39

Hallo!

Hab mal in meiner ZPO (35. Auflage) geguckt: Hier steht unter § 703 d:

Hat der Antragsgenger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland ... so ist zuständig für das Mahnverfahren das Amtsgericht, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die Amtserichte im ersten Rechtszug sachlich unbeschränkt zuständig wären :!:

:) :)
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