Zustellung eines griechischen Urteils in Deutschland

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Bayern69
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#1

30.06.2008, 15:37

Hallo,

wir haben ein Verfahren in Athen laufen wo demnächst Urteil ergeht; unsere Mandantin wohnt in Griechenland, der Gegner in Deutschland. Wenn wir jetzt das griechische Urteil kriegen und ich will das dem Gegner hier in Deutschland zustellen lassen, muss es vorher übersetzt werden? Der Gegner ist auch Grieche. Wäre super, wenn mir jemand ne Antwort geben könnte. Vielen Dank
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ciryll
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#2

30.06.2008, 15:42

Hallo,
also ich denke schon, dass das Urteil auf jeden Fall übersetzt werden muss, denn sonst kannst Du daraus ja auch nicht vollstrecken.

Ich weiss aber nicht genau, ob nicht sogar ein "europäischer Vollstreckungstitel" erwirkt werden muss. ABer dazu gab es gerade heute mehrere Fragen. Vielleicht findest Du da ja auch was.
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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