Vollstreckung in Österreich, Kosten und Kostenerstattung

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mrsgoalkeeper
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#1

25.06.2008, 09:00

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich habe einen Schuldner, der sich nach Österreicht ver.... hat. Das grundsätzliche Vorgehen ist mir klar: Bescheinigung nach § 54 (europäischer Vollstreckungstitel geht leider nicht, da keine unstreitige Forderung), in Ösi-Land für vollstreckbar erklären lassen und dann Exekutionsantrag stellen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ich das alles selbst machen (ohne Ösi-Anwalt).

Hat jemand von Euch Erfahrung mit der ZV in Österreich? Mit welchen Kosten (GVZ) müssen wir rechnen? Ich konnte nur was zu den GK für die Vollstreckbarerklärung finden. Muss der Schuldner in Österreich die Kosten der Vollstreckung tragen? In Belgien z.B. bleiben diese Kosten nämlich am Gläubiger "hängen", auch wenn die ZV erfolgreich ist....
Janin

#2

25.06.2008, 09:19

also habe derzeit auch eine zv-sache in österreich laufen. haben einen ra vor ort mit der zv beauftragt. kosten sind durch die rs gedeckt.

evtl. rufe doch auch mal beim deutschen konsulat an.
mrsgoalkeeper
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#3

25.06.2008, 11:12

Ist Euer RA zufällig in Wien? Was nimmt der denn so an Gebühren für seine Tätigkeit?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
luise
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#4

13.09.2011, 08:38

Hallo, noch mal hoch damit.
Wer hat Erfahrungen mit Vollstreckungskosten in Österreich? Z.B. Exekutionstrag für Konto . Sind das ähnliche GVZ-Kosten wie in D? :thx für Tipps
cosmicmoon
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#5

13.09.2011, 15:48

Kannst Du hier http://www.gulner.at/html/kostenrechner.asp" target="blank berechnen lassen :-)

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten siehe § 74 EO (Exekutionsordnung)
luise
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#6

15.09.2011, 08:32

Oh, super, danke :thx :thx
Ich habe gelesen, dass man für ZV in A immer einen Zustellungbevollmächtigten in A benötigen würde????? Stimmt so aber nicht, oder?
cosmicmoon
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#7

15.09.2011, 14:05

Kommt immer auf das Gebiet an, die meisten verlangen einen Zustellungsbevollmächtigten, also von daher einfach mal bei der zuständigen Exekutionsbehörde anrufen und nachfragen, ob die einen verlangen oder nicht.
Flora
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#8

15.09.2011, 21:12

Hallo Zusammen!

Ich klink mich hier mal ein. Ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen. Ich möchte auch in Österreich vollstrecken, habe aber, wenn ich mir den Beitrag von mrsgoalkeeper durchlese, offensichtlich einen Schritt übersprungen. Ich habe einen VB, habe auch die Bescheinigung nach Art. 54 und habe Exekutionsantrag gestellt. Das war wohl etwas schnell. Denn das Gericht in Österreich hat mir jetzt zurückgeschrieben, ich möge doch bitte den "deutschen Titel für die Republik Österreich vollstreckbar" erklären lassen.

Mist, was muß ich jetzt machen?? Kann mir das jemand sagen? (Ich hatte gedacht, wenn ich die Bescheinigung Art 54 habe, könnte ich sofort Exekutionsantrag stellen.)
cosmicmoon
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#9

16.09.2011, 08:33

Hallo Flora,

da warst Du zu schnell :-) Da Du eine Bescheinigung nach Art. 54 EUGVO hast, gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Titel handelt, der nicht über die EUVTVO für vollstreckbar erklärt werden kann. (Siehe auch die Beiträge von "warintrapa" hier im Forum, der alles ausführlich erklärt hat).

Den Titel musst Du nun in Österreich noch für vollstreckbar erklären lassen. Für das Exequaturverfahren deutscher Titel in Österreich besteht Anwaltszwang. Also den Titel samt Bescheinigung zu einem österreichischen Anwalt schicken und dann dort als europäischer Vollstreckungstitel bestätigen lassen.
Flora
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#10

16.09.2011, 13:23

@ cosmicmoon:

Vielen Dank. Dann weiß ich jetzt ja den weiteren Weg. :thx
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