Nochma kurz zur Sache:
Ich habe ein Urteil aus Österreich, aus welchem ich gegen den deutschen Schuldner vollstrecken möchte.
Das Landgericht (Wohnbezirk Schuldner) hat mir einen Beschluss zukommen lassen, dass das Urteil aus Österreich mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen ist und hat mir die Originalunterlagen wieder zurückgeschickt.
Ja schön...und welches Gericht heftet mir nu diese Vollstreckungsklausel an mein schon vorhandenes Urteil? Deutschland oder Österreicht?
Eine Nachfrage beim Landgericht, das den Beschluss erstellt hat, konnte mir auch nicht recht weiterhelfen.
Weiter steht in dem Beschluss des Landgerichts, dass die Kosten dem Schuldner aufzuerlegen sind.
Meine Info hier ist, dass das Vollstreckungsgericht nach § 788 ZPO zuständig ist. Aber die haben doch gar keinen Bezug auf meine Vollstreckungssache (die ja eigentlich noch gar keine ist....)
Hilfe
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