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ZV Gerichtsvollzieherkosten in Österreich

Verfasst: 13.06.2008, 16:05
von eva3003
Gibt es irgendeine Möglichkeit, auch Gerichtsvollzieherkosten, die in Deutschland entstanden sind, in Österreich zu vollstrecken? Wir haben einen Brief vom österreichischen Anwalt erhalten, der die Sachen immer für uns eintreibt, dass das Gericht die ZV ablehnt, weil die Rechnungen des GV nicht ausreichen und es auch nicht ausreichen würde, wenn hier ein KFB über die ganzen Kosten beantragt werden würde.

Außerdem hat uns das Gericht hier in Deutschland, das das VU erlassen hat und den KFB, auf dieser Vollstreckbarbescheinigung nach Art. 54 nicht angegeben, wann die Klage zugestellt wurde (unter 4.4) deswegen lehnt das Gericht in Österreich jetzt auch die ZV ab. Und jetzt? Originaltitel wieder an das Gericht hier in Deutschland und das nochmal von vorne bestätigen lassen oder wie?

Mann, totale Verwirrung!

Verfasst: 13.06.2008, 16:38
von HIMI
Dann soll das Streitgericht mal hübsch die fehlende Angabe nachreichen.

Frag doch mal den RA, in welcher Form das Gericht die Kosten gerne serviert bekommen hätte oder ob hiesige Vollstreckungskosten generell nicht betreibbar sind. Das würde mich übrigens auch interessieren.

Verfasst: 13.06.2008, 16:42
von eva3003
Alles klar, mach ich. Da ist bestimmt heute keiner mehr da.
Arbeiten eigentlich nur wir freitags so lang??

Verfasst: 13.06.2008, 16:44
von HIMI
teutsche Arbeitsmoral..... neee. Was man nicht selbst macht wird nicht erledigt. Und müllt einem den Schreibtisch zu.