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Zinsen - wie nun?

Verfasst: 09.06.2008, 12:28
von refaworld
Hallo ihr Lieben!

Ich weis das Thema hatten wir oft genug aber vielleicht könnt ihr mir dennoch helfen.

Ich soll einen Mahnbescheid machen. Es geht um eine Rechnung vom 31.12.2007 über 12.422,91 €. Am Anfang waren es mal 18.000 € aber da der Gegner Raten gezahlt hat mache ich nur noch den Rest duch MB geltend oder???

Aber jetzt zum eigentlichen Thema: Ab wann kann ich Zinsen berechnen und ab wann liegt Fälligkeit vor? Ich bin der Meinung das ich ab dem 01.02.2008 Zinsen nehmen kann? Ist das richtig? (30-Tage-Regelung)

Wäre euch für Hilfe dankbar!!!

Verfasst: 09.06.2008, 12:34
von Tascha88
Wie kommst du denn auf den 01.02.2008?
Versteh das grad nicht so ganz.

Verfasst: 09.06.2008, 12:35
von jenniver
Ich würde den nächsten Tag der letzten Ratenzahlung nehmen.

Verfasst: 09.06.2008, 12:36
von Smilie
Die Rechnung ist in aller Regel sorfort fällig - also spätestens mit Zugang der Rechung beim Schuldner.

Im MB wird dann nur noch der Restbetrag geltend gemacht, also die Raten auf die Zinsen und dann auf die HF berechnen und den Rest geltend machen.

Verfasst: 09.06.2008, 12:38
von Kordu
Tascha88 hat geschrieben:Wie kommst du denn auf den 01.02.2008?
Versteh das grad nicht so ganz.
Na ... wegen der 30 Tage (§ 286 III BGB)

Verfasst: 09.06.2008, 12:50
von refaworld
Und ab wann nehme ich nun Zinsen? Bin ich richtig mit meinem Datum?
Aber wenn die Gegenseite die Raten vor unserer Beauftragung an die Mandantin gezahlt hat kann ich das doch nicht auf Zinsen usw. verrechnen und dann sehen was übrig bleibt? Ich hätte nur die 12.000 geltend gemacht nebst Zinsen!

Verfasst: 09.06.2008, 12:55
von jenniver
Deswegen hätte ich in deinem Fall auch erst die Zinsen ab dem nächsten Tag der letzten Ratenzahlung geltend gemacht.

Verfasst: 09.06.2008, 13:21
von StineP
Wenn du die 30 Tage Regelung nimmst, dann sind das beide Unternehmer?
Normalerweise wären 30 Tage später der 31.1. Man nimmt immer den Tag danach. Also 1.2. Stimmt schon

Verfasst: 09.06.2008, 13:23
von refaworld
Nein es handelt sich um zwei Firmen. Wieso kommt dann die 30-Tage-Regelung nicht in Betracht? Hilfe, ich sag ja ich versteh das nicht so ganz!

Verfasst: 09.06.2008, 20:14
von StineP
Sorry. Hatte mich vertippt.

Wie würde das ganz genauso machen wie du! Siehe BGB