Vorpfändung, Drittschuldner Deutschland, Schuldner Ausland
Das VZV wird ja immer durch den GVZ zugestellt. Du hast Glück, dass der DS in Deutschland sitzt, da mit Zustellung des PfÜb an den DS - der ja auf Dein VZV hin folgen wird - die Pfändung als wirksam anzusehen ist. Bei Dir ist dann das Vollstreckungsgericht zuständig, wo der DS seinen Sitz hat, sofern der SChuldner keinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Ein Problem habe ich noch.. habe drei Drittschuldner (Banken), die alle woanders sitzen.
Muss ich hier für jede Bank extra ein vorläufiges Zahlungsverbot machen?
Wollte die ja eigentlich, wie beim Pfüb auch, alles in einem Zahlungsverbot machen..
Muss ich hier für jede Bank extra ein vorläufiges Zahlungsverbot machen?
Wollte die ja eigentlich, wie beim Pfüb auch, alles in einem Zahlungsverbot machen..