Drittschuldner im Ausland - nun PFÜB

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Gast

#1

02.08.2006, 21:10

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich brauche das nämlich ganz dringend.

ich habe einen pfüb vorbereitet, in welchem der anspruch zwischen dem schuldners und dem drittschuldner aus einem Urteil (aus Deutschland) vom..... gepfändet wird.

Nun: Der Drittschuldner ist aus Italien. Wie mache ich das mit der Zustellung. Normal an Gericht den PFÜB schicken oder noch entsprechende ANträge stellen?


Achso noch etwas. Der Drittschuldner wurde in dem gerichtlichen Verfahren (was in Dtl. war) von einem Anwalt in Dtl. vertreten. Kann evtl. die Zustellung auch an ihn erfolgen?

Ich wäre für umgehende Infos dankbar.
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Muckel
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#2

07.08.2006, 16:46

wird das dann nicht immer nach berlin-schöneberg geschickt?
Gast

#3

10.08.2006, 19:17

Ist Berlin-Schöneberg nicht nur dann zuständig, wenn der AST keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland hat? Zumindest ist das im MV so; gilt dann das eigentlich auch später im ZV-Verfahren?

Ein Schuss ins Blaue:
PFÜB normal ans Gericht schicken; die müssten dann im Wege der Amtshilfe die Zustellung vermitteln (wird jedoch höhere Gerichtskosten nach sich ziehen, die dann vom Gericht noch gefordert werden). Problematisch könnte es eher mit der Wirksamkeit des deutschen PFÜB im Ausland werden. Vor Jahren hatte ich sowas mal und da war es so, dass die Zustellung im Wege der Amtshilfe erledigt wurde. Der DS hingegeben musste sich nicht wirklich an den deutschen PFÜB halten, weil deutsches Recht im Ausland nicht anwendbar war. Aber im Wege der EU könnte das heute auch anders sein.
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lesaga
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#4

11.08.2006, 09:32

Guten Morgen!
Die Vermittlung der Zustellung des Pfänders an den DS muss beim Amtsgericht beantragt werden, dass den Pfänder erlassen hat.
Bei der Zustellung Italien ist es so, dass zwingend eine Übersetzung beizufügen ist. D.h. ihr müsst euch auf mehr Kosten einstellen. Die Übersetzung wird vom Gericht veranlasst, das einen Vorschuss anfordern wird.
Berlin Schöneberg ist in diesem Fall nicht zuständig :)

Problematisch ist die Pfändungswirkung (soweit ich weiß) nur bei DS in der Schweiz. Da gibt es noch eine Besonderheit, die ich aber nicht genau kenne. :oops:

gruß und schönes WE
lesaga
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