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Exekution Österreich

Verfasst: 13.05.2008, 11:09
von schindler1
Hallo an alle,

habe mich ziemlich geärgert über einen MMag. vom Bezirksgericht Villach.

Er ließ uns folgenden einen Beschluß über das Amtsgericht zustellen:

"Gemäß §10 des österreichischen Zustellgesetzes wird der antragstellenden Partei aufgetragen, zur Erleichterung und Beschleunigung künftiger Zustellungen einen in Österreich wohnhaften Zustellbevollmächtigen innnerhalb einer Frist von vier Wochen bekannt zu geben, ansonsten erfolgt eine Hinterlegung beim Bezirksgericht."

Daraufhin hab ich dort angerufen und mitgeteilt, dass wir nun mal keinen
Wohnsitz in Österreich haben. Er meinte, es muss doch wohl möglich sein
jemanden zu benennen. Ich sagte, dies wäre das 1. Mal, das sowas notwendig sei. Er meinte dann, dass er das so mache und die Anwälte noch strengere Auflagen zu erfüllen hätten.

Das kann ja wohl nicht wahr sein, jetzt kann ich die Vollstreckung nicht
vornehmen lassen, weil wir keinen Wohnsitz in Österreich haben.

Hat jemand von Euch schon mal sowas gehabt?

Verfasst: 13.05.2008, 11:22
von HIMI
das geht nicht um den "Wohnsitz", sondern die wollen nac meinem Eindruck am liebsten als Zustellempfänger eine österr. Rechtsanwaltskanzlei. Wir haben das auch gerade durchexerziert und haben der Einfachheit halber einen Korrespondenzanwalt gesucht.

Verfasst: 13.05.2008, 11:38
von _steffi_
:zustimm

Himi, wir haben bereits seit Jahren dort einen RA, weil das damals vom Bezirksgericht in Ried schon gefordert wurde.

Verfasst: 13.05.2008, 11:59
von Catwoman1703
Kann auch nur den anderen zustimmen. Haben für unsere Exekution auch einen Korri-RA in Österreich beauftragt, der alle nötigen Schritte vor Ort für uns eingeleitet hat.

Verfasst: 13.05.2008, 12:00
von advocatus diaboli
Ebenfalls :zustimm

Nach deutschem Recht gibt es das auch (§§ 183, 184 ZPO).

Verfasst: 16.05.2008, 07:53
von schindler1
Hallo nochmal,

wie teuer kommt das denn circa, einen Anwalt in Österreich zu beauftragen?

Mit dem VB ist bereits alles klar, es geht nur um die reine Exekution bei einer Hauptsache von 900,00 EUR (Gesamtbetrag 1900,00 EUR)

Verfasst: 16.05.2008, 10:45
von schindler1
Keiner weiss Bescheid??? Glaub ich nicht!

Verfasst: 16.05.2008, 14:00
von HIMI
ist ne Frage einer Gebührenvereinbarung. Habt Ihr mehr solcher Sachen?

Verfasst: 16.05.2008, 16:31
von schindler1
ne, ist die erste

Verfasst: 29.05.2008, 11:28
von schindler1
Hi an alle,

also unsere Geschäftsleitung meinte, wir sollen die Forderung auf Ausfall sezten,
da sie vermuten, dass zu hohe Kosten für den Anwalt in Österreich anfallen
würden.

Weiß jemand Bescheid ???
Hauptsache von 900,00 EUR (Gesamtbetrag 1900,00 EUR)
Kosten ................EUR?

Danke