Exekution Österreich
Verfasst: 13.05.2008, 11:09
Hallo an alle,
habe mich ziemlich geärgert über einen MMag. vom Bezirksgericht Villach.
Er ließ uns folgenden einen Beschluß über das Amtsgericht zustellen:
"Gemäß §10 des österreichischen Zustellgesetzes wird der antragstellenden Partei aufgetragen, zur Erleichterung und Beschleunigung künftiger Zustellungen einen in Österreich wohnhaften Zustellbevollmächtigen innnerhalb einer Frist von vier Wochen bekannt zu geben, ansonsten erfolgt eine Hinterlegung beim Bezirksgericht."
Daraufhin hab ich dort angerufen und mitgeteilt, dass wir nun mal keinen
Wohnsitz in Österreich haben. Er meinte, es muss doch wohl möglich sein
jemanden zu benennen. Ich sagte, dies wäre das 1. Mal, das sowas notwendig sei. Er meinte dann, dass er das so mache und die Anwälte noch strengere Auflagen zu erfüllen hätten.
Das kann ja wohl nicht wahr sein, jetzt kann ich die Vollstreckung nicht
vornehmen lassen, weil wir keinen Wohnsitz in Österreich haben.
Hat jemand von Euch schon mal sowas gehabt?
habe mich ziemlich geärgert über einen MMag. vom Bezirksgericht Villach.
Er ließ uns folgenden einen Beschluß über das Amtsgericht zustellen:
"Gemäß §10 des österreichischen Zustellgesetzes wird der antragstellenden Partei aufgetragen, zur Erleichterung und Beschleunigung künftiger Zustellungen einen in Österreich wohnhaften Zustellbevollmächtigen innnerhalb einer Frist von vier Wochen bekannt zu geben, ansonsten erfolgt eine Hinterlegung beim Bezirksgericht."
Daraufhin hab ich dort angerufen und mitgeteilt, dass wir nun mal keinen
Wohnsitz in Österreich haben. Er meinte, es muss doch wohl möglich sein
jemanden zu benennen. Ich sagte, dies wäre das 1. Mal, das sowas notwendig sei. Er meinte dann, dass er das so mache und die Anwälte noch strengere Auflagen zu erfüllen hätten.
Das kann ja wohl nicht wahr sein, jetzt kann ich die Vollstreckung nicht
vornehmen lassen, weil wir keinen Wohnsitz in Österreich haben.
Hat jemand von Euch schon mal sowas gehabt?