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ZV gegen Limited (Hauptsitz in Großbritannien)

Verfasst: 28.04.2008, 13:18
von mausfrau81
Hallöchen,
also ich fang mal bei "Urschleim" an:
Klage wegen Arbeitslohn. Nach 2. VU erging Schlussurteil, dass unser Mdt. 4.680,00 € zu erhalten hat. Gegenseite zahlte aber nicht. Also hab ich nen Pfüb ins Geschäftskonto der SCH versucht. Diese hatte das Konto aber bereits aufgelöst. Dannach hab ich nen ZVA rausgeschickt. Der GVZ gab damals an, dass er nur den Prokuristen angetroffen hätte und die ZV danach erfolglos war.
Jetzt habe ich Antrag auf Abgabe der e.V. gestellt und der GVZ sagt mir, dass die Voraussetzungen zur Abnahme nicht vorliegen würden, da ja damals nicht der GF der SCHin der Durchsuchung widersprochen hätte, sondern der ehemalige Prokurist Z. Dieser wäre jedoch nicht zur Vertretung der SCHin verfügt. Ich solle ihm einen neuen Vollstreckungsauftrag übersenden. Nur dann ist ja sicherlich der GF wieder nicht anzutreffen...
Das Problem ist jetzt:
Im Klageverfahren haben wie die Fa. XY, vertr.d.d. Geschäftsführer Z angegeben. Das steht auch so auf dem Urteil. Nun legte mir der GVZ einen Handelsreg.auszug vor, wonach es sich bei der Firma XY um einen Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischen Recht) mit Sitz in Großbritannien handeln würde. Als Einzel-Prokurist ist Herr Z eingetragen.
Das hatten wir vorher nicht gewußt. Wir hatten angenommen, dass Z der Geschäftsführer ist.
Jetzt ist doch mein ganzes Urteil falsch oder nicht?????
Wie komm ich denn nun an mein Geld?????
Ich kann ja schlecht in GB vollstrecken!?!

Verfasst: 28.04.2008, 13:34
von _steffi_
Halli hallo,

zum Zeitpuunkt der Verkündung des Urteils war der Handelsregistereintrag auch schon so? Oder handelt es sich bei der neuen Firma um die Rechtsnachfolgerin der von euch verklagten Firma.

Verfasst: 28.04.2008, 13:38
von mausfrau81
Damals war es auch schon so wie im HRA angegeben.

Verfasst: 28.04.2008, 13:45
von _steffi_
Hm, also ganz falsch kann der Titel nicht sein, denn der geht ja gegen die Firma, die ja so richtig unter Fa. XY firmiert. Ihr habt nur den falschen GF zur EV geladen. Man kann ja nicht bei jedem GF-Wechsel einen neuen Titel beantragen.

Ruf doch mal beim GVZ eine Titelberichtigung beantragen musst/ kannst. Ich denke dem GVZ geht es nur darum, dass er den richtigen Sch für die Abnahme der EV erwischt.

I.Ü. Man kann schon im England die ZV durchführen. Ist aber sehr kostenintensiv und dauert länger als das ZV-verfahren in Dtld.

Verfasst: 28.04.2008, 14:22
von Bob
mausfrau81 hat geschrieben:Damals war es auch schon so wie im HRA angegeben.
HRA? Reden wir hier von einer ltd. oder von einer ltd. & co KG? Wenn Ersteres kann HRA nicht sein.

Verfasst: 28.04.2008, 20:24
von mausfrau81
Ja sorry. Es geht hier um eine ltd.

Verfasst: 29.04.2008, 09:08
von NickyS
Wenn die Ltd. im Handelsregister eingetragen ist, handelt es sich wohl um die deutsche Zweigniederlassung. Hinsichtlich dieser Zweigniederlassung könntest Du dann auch in Deutschland vollstrecken.

Ich würde versuchen, den Titel berichtigen zu lassen und dann gegen die Zweigniederlassung vollstrecken.

Verfasst: 29.04.2008, 09:31
von HIMI
es kommt doch drauf an, wie die euer Gegner im Titel bezeichnet ist. Wenn sie dort hinsichtlich der Rechtsform falsch bezeichnet ist (wofür ich wenig Verständnis aufbrächte, denn das müßte sich aus den vom MDT übergebenen Unterlagen ergeben), müßtet ihr versuchen, den Titel berichtigen zu lassen.

Ist nur der GF falsch bezeichnet, muß der Titel nicht berichtigt werden, das müßte sich nur aus dem Vollstreckungsauftrag ergeben.

Verfasst: 29.04.2008, 09:35
von _steffi_
Ich denke, wenn die Firma so wie oben bezeichnet wurde, muss keine Titelberichtigung beantragt werden. Es ist ja dann nur ein falscher GF angegeben.