ZV in den Niederlanden

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KattiB
Forenfachkraft
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#1

21.04.2008, 09:08

Hallo zusammen,

habe da ein mittelschweres Problem.

Demnächst soll ich eventuell in den Niederlanden vollstrecken.
1. eine Unterhaltsurkunde aus 2001 die Unterhaltsrückstände betreffend.

2. Dann geht es vermutlich um eine Auskunftserteilung im Rahmen des Unterhaltsverfahrens = Zwangsgeldbeschluss.

3. Dann vermutlich mal ein Urteil über den neu festgestellten Unterhalt.

zu 1. muss wohl ein Anwalt beauftragt werden, der die Urkunde in NL für vollstreckbar erklärt? Geht das auch bei einer Urkunde aus 2001? Und kennt da jemand einen Anwalt in NL, der da dann nicht 1.000,00 € und mehr dafür haben möchte? Kann man hier dafür PKH beantragen.

zu 2. + 3. müsste vom Zeitraum her ja dieses mit dem europäischen Titel beantragen gehen, oder? Geht das beim Zwangsgeldbeschluss auch?

Wie läuft das mit den Gerichtsvollziehern dort? Was kostet das alles?

Sitzt von euch vielleicht jemand an der Grenze zu den NL und hat damit jeden Tag zu tun und kann mir da weiterhelfen?

Viele , vielen Dank!

Kathrin
StineP

#2

21.04.2008, 09:32

Eigentlich brauchst du nen europäischen Titel. Ich glaube, den musst du hier in D beantragen.

Wenn ich ehrlich sein soll: EIne Vollstreckung in den Niederlanden ist zeitaufreibend und teuer...

Und ja - auch ein Zwangsgeldbeschluss kann europäischer Titel werden. Da stempelt das Gericht im Grunde nur, dass du damit auch außerhalb von D vollstrecken kannst.

Kostenmäßig solltest du mal googeln.
KattiB
Forenfachkraft
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#3

21.04.2008, 09:39

Danke erstmal. Das mit dem goggeln hatte ich schon versucht, aber das hat nicht so gegangen wie ich das wollte. Ich weiß nur, mit dem Titel aus 2001 geht das mit dem europäischen Titel nicht. Zu alt.

Hast du das Formular dafür. Habe mir eins in diesem europäischen Gerichtsatlas gegoogelt, aber das ist so komisch, wenn ich es ausdrucke. Da ist die ganze Internetseite mit drauf.???

Und wie geht das mit den Gerichtsvollzieherin in NL. Gibt es da auch sowas wie einen ZV-auftrag oder eine EV ????

Kann man PKH beantragen?

Kathrin
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immer
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#4

12.05.2008, 00:44

Sorry, war ne Zeitlang im Forum nicht sehr aktiv und habs deshalb erst jetzt gelesen.

Das Urteil von 2001 kannst du in NL für vollstreckbar erklären lassen, da würde ich aber einen niederländischen Anwalt mit beauftragen. Ist auch für weniger als 1000 € zu haben (wie hoch ist denn die Forderung?).

Ich meine, dass das Zwangsgeld vom deutschen Gericht festgesetzt wrden muss, und dieser Beschluss dann wieder in NL für vollstreckbar erklärt werden.

Es gibt auch in NL sowas wie PKH. Wenn, dann müsste niederländische "PKH" beantragt werden, da ja auch ein niederländisches Gericht / GVZ beauftragt wird.

Was die Voraussetzungen für hierfür sind, und mit was für Kosten ansonsten zu rechnen ist, kann ich dir leider nicht sagen. Hierfür empfehle ich wie immer Rechtsanwalt Ulrich Thöle (in D und NL zugelassen und spricht beide Sprachen), Adresse: Bezuidenhoutseweg 205, 2594 AJ Den Haag, Telefon 0031-70-3475121, Fax 0031-70-3838903.

Vielleicht kann dir auch ein Gerichtsvollzieher ("deurwaarder" oder "gerechtsdeurwaarder") am Wohnsitz des Schuldners weiterhelfen; evtl kann der sogar deinen Titel für vollstreckbar erklären lassen. Bin mir da aber nicht sicher, ich weiß nur, dass die niederländischen Gerichtsvollzieher mehr Kompetenzen als ihre deutschen Kollegen haben und sogar in manchen Verfahren ihren Auftraggeber vor Gericht vertreten können.
AC/D Schuhe aus!
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