Zwangsvollstreckung in Belgien?

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Ali71
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#1

03.04.2008, 15:22

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Hallo!!!
Ich habe ein Urteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegen und die Schuldner sind in Belgien ansässig. Nun soll die Vollstreckung eingeleitet werden. Ich habe allerdings keine Ahnung WIE, hab noch nie ins Ausland vollstreckt!
Könnte mir evlt. jemand eine Seite nennen, wo ich das mal nachlesen kann oder mir beschreiben, wie das funktioniert?!

Ganz ganz lieben Dank!!!
Ali :thx
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Gressi04
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#2

03.04.2008, 16:23

Vielleicht hilft das weiter.....???

http://www.bruessel.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf

Hoffe deine Forderung ist recht hoch, sonst lohnt sich der Aufwand nämlich nicht.

Viel Spass
Ali71
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#3

09.04.2008, 12:53

Vielen lieben Dank! Ich hab jetzt mal diese Bescheinigung als ausländischer Titel beantragt und werde dann einen GVZ in Belgien mit der Forderungsbeitreibung beauftragen.
Bei der Forderungshöhe ist das ok (über 60.000,00 EUR)... :mist
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Nasenbär
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#4

09.04.2008, 13:09

Haben hier einen ähnlichen Fall gehabt und über das Internet habe ich Kontakt zu einem Gerichtsvollzieher hergestellt. Dieser hat mir auf Nachfrage folgende Antwort erteilt:

Das Urteil das Sie gegen den Schuldner haben, muss ihm erst zugestellt werden. Nach Zustellung kann dann vor dem örtlich zuständigen Gericht Erster Instanz ein Antrag auf Exequatur gestellt werden, wodurch das Deutsche Urteil in Belgien anerkannt und für vollstreckbar erklärt wird.
Dieser Exequaturantrag muss durch einen belgischen Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Anschließend kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.


Falls es sich bei Eurem Urteil um eine Unterhaltsforderung handelt, dann noch folgender Hinweis:

Informationshalber teile ich Ihnen mit, dass in Belgien im Rahmen von Unterhaltsforderungen die gesamten Einkünfte des Schuldners pfändbar sind, ohne Pfändungsschutz.

Der GV hatte uns dazumal angeboten, dass gesamte Verfahren für uns abzuwickeln. Wir hatten aber davon keinen Gebrauch gemacht, weil der Schuldner wieder nach Deutschland zurück kam. Also kann ich Dir zu den Kosten leider keine Auskünfte erteilen.

Falls Du die Kontaktdaten haben möchtest, kann ich diese Dir gerne geben.

Vielleicht hilft es Dir ja zusätzlich...
Janaaa
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#5

17.03.2015, 09:50

Ich habe auch ein Urteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss... Der Schuldner wohnt mittlerweile in Belgien.
Weiß jemand, ob es da irgendwelche Formulare für die Zwangsvollstreckung gibt oder stell ich da auch einen Antrag wie bei uns an den Gerichtsvollzieher?

Danke für eure Antworten :)
Ernie

#6

17.03.2015, 12:46

Sind Urteil und KFB bereits zum europ. ZV-Titel gemacht worden?
Janaaa
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#7

18.03.2015, 16:08

Sorry für die späte Antwort...
Ja das habe ich bereits alles gemacht :)
Pilgrim

#8

24.03.2015, 07:35

Also ich mache einige Vollstreckungssachen im Ausland, aber an Belgien traue ich mich nicht ran.

Ich arbeite mit einem belgischen Gerichtsvollzieher zusammen. Wenn du magst, schicke ich dir seine E-Mailadresse.
Janaaa
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#9

24.03.2015, 11:52

Hallo,

sorry ich habe deinen Beitrag gerade erst gelesen.

Wäre lieb, wenn du mir die Adresse schicken könntest :)

Schickst du ihm dann deinen ZV-Auftrag oder wie beauftragst du ihn?

Danke schonmal :)

(ich kann dir leider irgendwie keine Pn schicken)
tabea79
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#10

29.05.2018, 11:20

Habe einen Unterhaltstitel als Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben lassen. Kann mir jemand einen Gerichtsvollzieher empfehlen, über den die Vollstreckung betrieben werden kann?
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