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Schönefeld oder Wedding???

Verfasst: 26.03.2008, 14:03
von Gast
Wir vertreten eine holländische Firma und ich sollte einen MB beantragen. Nachdem ich den MB nach Schönefeld abgeschickt hatte, hat der Gegner am nächsten Morgen bezahlt.

Nun soll ich ein Fax zum Mahngericht schicken, damit die den Antrag gar nicht erst großartig bearbeiten. Hab dann in Schönefeld angerufen um zu fragen, ob ein/zwei Sätze ausreichen und was erzählt mir da der Rechtspfleger?? Mahnsachen muss ich nach Wedding schicken. Habe dann darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin ihren Sitz in Holland hat und er meinte trotzdem und das sei schon länger so.

Habe ich da was nicht mitbekommen??
Das ist ehrlich gesagt der erste Fall den wir haben, wo wir für diese Mandantin einen MB beantragen sollen - ich bin also nicht grad bewandert, was diese Frage angeht.

Bitte klärt mich auf!

Verfasst: 26.03.2008, 14:06
von JonesJess
Ich glaube Du meinst Schöneberg!? Schönefeld gibt es auch in Berlin....

Kenne es nur so, dass es dann Schöneberg ist, wenn eine der Parteien ihren Sitz im Ausland hat.

Verfasst: 26.03.2008, 14:09
von sunshine24
So kenne ich das auch, dass in so einem Fall der Mahnantrag ans AG Schöneberg zu machen ist ...

Verfasst: 26.03.2008, 14:09
von Gast
ja, meinte schöneberg...

Verfasst: 26.03.2008, 14:09
von Nauja
Bin jetzt auch irritiert, wenn Du den MB an Schönefeld geschickt hast, wundert es mich nicht, wenn die -ohne einen Blick darauf- den MB an das AG Wedding weitergeleitet haben!

Verfasst: 26.03.2008, 14:10
von Gast
ne, hab nach schöneberg geschickt ... hab mich nur grad hier vertan

Verfasst: 26.03.2008, 14:13
von Nauja
Unsere Beiträge hatten sich überschnitten, jdul ;)

Komisch die Sache... unter

http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... tiges.html

steht aber auch nicht, dass Schöneberg für Mahnsachen zuständig sein kann... haben die tatsächlich was geändert und an uns ist es vorbeigegangen?

Verfasst: 26.03.2008, 14:15
von Kordu
Das hier hab ich gefunden:

http://www.berlin.de/imperia/md/content ... 006_08.pdf

"6) Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland
Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Schöneberg,
10820 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2
ZPO).
Die Anträge (Vordrucke für die maschinelle Bearbeitung!)
können auch beim Amtsgericht Wedding, Zentrales Mahngericht,
13343 Berlin, fristwahrend eingereicht werden."

Verfasst: 26.03.2008, 14:15
von Nauja
§ 689 ZPO

(2) Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin ausschließlich zuständig. Sätze 1 und 2 gelten auch, soweit in anderen Vorschriften eine andere ausschließliche Zuständigkeit bestimmt ist.

Da gab's doch keine Änderung, ODER???

Verfasst: 26.03.2008, 14:17
von Nauja
@ Kordu: Du warst schneller :)